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Bundestag entscheidet

So soll der neue Wehrdienst starten 05.12.2025, 06:25 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BERLIN (dpa-AFX) - Verpflichtende Musterung, Wiederaufbau einer Wehrerfassung und Zielwerte für die Vergrößerung der Truppe: Nach der jahrelangen Debatte um einen neuen Wehrdienst entscheidet nun der Bundestag.

Nötig seien 460.000 Soldaten einschließlich der Reserve, so die Bundesregierung. Der für Landes- und Bündnisverteidigung erforderliche Personalumfang sei im Frieden zu erheblichen Teilen nicht aktiv, müsse jedoch schnell aus einer einsatzbereiten Reserve aufwachsen können.

In namentlicher Abstimmung sollen die Abgeordneten über die Pläne entscheiden, die mit der veränderten Sicherheitslage begründet werden und für junge Männer einige Veränderungen mit sich bringen. Die Details:

Wie startet der neue Wehrdienst?

Das Gesetz sieht eine verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Geburtsjahr 2008 vor. Ein erster Kontakt wird über Fragebögen hergestellt, die etwa von Mitte Januar an - dann sind die ersten Kandidaten erst einige Tage lang volljährig - verschickt werden. Männer müssen, Frauen können diese ausfüllen. Abgefragt werden Angaben zur Person, der Gesundheit sowie die Bereitschaft zum Wehrdienst.

Wann beginnt die Musterung?

Die flächendeckende Musterung beginnt formal mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar. Tatsächlich wird sie angepasst an die tatsächlichen Kapazitäten, die erst im Aufbau sind. Erklärtes Ziel sind 24 Musterungszentren im Land, ohne dass die Orte schon feststehen. "Unser Ziel ist es, neue, moderne Strukturen aufzubauen", sagte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums. Von Mitte 2027 an sollen dann komplette Jahrgänge gemustert werden. Bis dahin wird sich absehbar ein Rückstau gebildet haben, der abgearbeitet werden muss.

Was bedeutet Musterung?

Mit der Musterungsuntersuchung - intern Dienstfähigkeitsuntersuchung genannt - soll festgestellt werden, welche Verwendungen im Militärdienst ausgeführt werden können. Geprüft wird auch die grundsätzliche Wehrdienstfähigkeit. An dem grundsätzlichen Prozedere, das aktuell vor der Einstellung Freiwilliger durchgeführt wird, ändert sich im Kern nichts.

Vor der ärztlichen Untersuchung gibt es eine Befragung ("Anamnesebogen") über Erkrankungen und die medizinische Vorgeschichte, wie bei einem regulären Arzttermin. Die Befunde - insbesondere Sehtest, Urintest, Feststellung des Körpergewichts und der Körpergröße, Beschaffenheit des Bewegungsapparates und Belastungsparameter führen zu einem Gesamturteil, dem sogenannten Musterungsergebnis. Dabei werde auch die persönliche und charakterliche Eignung betrachtet, wie das Verteidigungsministerium erklärt.

Nach welchen Tauglichkeitsstufen wird die Eignung beurteilt?

Die Tauglichkeitsgrade ergeben sich aus dem Wehrpflichtgesetz und umfassen die grundsätzlichen Stufen: "wehrdienstfähig", "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" und "nicht wehrdienstfähig". Unterteilt wird in sogenannte Verwendungsgraden: 1. (wehr-)dienstfähig und (voll) verwendungsfähig, 2. (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkungen, 3. (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig mit erheblichen Einschränkungen, 4. vorübergehend nicht (wehr-)dienstfähig, 5. nicht (wehr-)dienstfähig.

Wie ist der Wehrdienst bezahlt?

Wer freiwillig dient, soll monatlich rund 2.600 Euro brutto erhalten. Mindestzeit sind sechs Monate. Für längere Verpflichtungen gibt zusätzliche Anreize. So soll, wer mindestens zwölf Monate Wehrdienst geleistet hat, für den Autoführerschein ("Fahrerlaubnis der Klasse B") einen Zuschuss bis zu einer Höhe von 3.500 Euro erhalten.

Warum die Jahrgänge ab Geburtsjahr 2008?

Der Zeitraum ist durch den Start des Wehrdienstes bestimmt. In der Begründung zu dem Gesetz heißt es dazu: "Eine Anwendung der Neuregelungen auf frühere Geburtsjahrgänge, die seit dem Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 nicht mehr erfasst wurden (das ginge bei umfassender Betrachtung bis zum Geburtsjahrgang 1993 zurück), erfolgt außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls zunächst noch nicht." Weiterhin gilt zudem das Recht auf Kriegsdienstverweigerung./cn/DP/stk

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