Anzeige
++++++ Gold-Update: 307 Meter Gold: Dieser Treffer könnte diese Goldaktie jetzt neu bewerten ++++++

Bundestag verabschiedet Gesetz zum Schutz wichtiger Anlagen 29.01.2026, 14:00 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundestag hat das sogenannte Kritis-Dachgesetz verabschiedet. Es macht Unternehmen und Teilen der Verwaltung strengere Vorgaben für den Schutz zentraler Institutionen und Anlagen. Dabei geht es sowohl um die Abwehr der Angriffe von Kriminellen als auch um den Schutz der Infrastruktur vor Anschlägen von Extremisten. Mit Zäunen, Zugangsbeschränkungen und einer Identifizierung technischer Schwachpunkte sollen Risiken begrenzt werden. Auch um Sabotageaktionen ausländischer Mächte vorzubeugen.

Infrastruktur der EU-Mitgliedstaaten soll widerstandsfähiger werden

Das Gesetz, das mit den Stimmen von Union, SPD und AfD verabschiedet wurde, setzt eine EU-Richtlinie um. Es war bereits unter der Ampel-Regierung vorbereitet worden, aber infolge der Koalition von SPD, Grünen und FDP nicht zum Abschluss gebracht worden.

Das Kritis-Dachgesetz sieht für Unternehmen der kritischen Infrastruktur - dazu gehören etwa große Energieversorger oder Wasserwerke - nicht nur strengere Verpflichtungen zum Schutz ihrer Anlagen vor, sondern auch eine Pflicht zur Meldung sicherheitsrelevanter Vorfälle sowie Bußgelder bei Regelverstößen. Der Schutz solcher Anlagen war zuletzt auch wegen des Brandanschlags, der Teile der Berliner Stromversorgung tagelang unterbrochen hatte, diskutiert worden.

Auf den mutmaßlich linksextremistisch motivierten Anschlag reagierte die schwarz-rote Koalition mit einem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, "bereits veröffentlichte, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen zu überprüfen und, wo möglich, konsequent aus den öffentlich zugänglichen Bereichen zu entfernen". Die Idee dahinter: Potenziellen Angreifern soll es nicht zu leicht gemacht werden.

AfD stimmt trotz Kritik zu

Die AfD kritisierte das Vorhaben, erklärte aber gleichzeitig, man stimme dennoch zu, da ein verbesserter Schutz der kritischen Infrastruktur notwendig sei. Ihr Abgeordneter Arne Raue sagte, dies sei "ein Gesetz zur Ausweitung staatlicher Kontrolle" und monierte die aus seiner Sicht zu umfassenden Kompetenzen für Bundesbehörden.

Öffnungsklausel für die Länder

Rasha Nasr (SPD) sagte, das Gesetz enthalte nun eine Öffnungsklausel, die es den Ländern ermögliche die darin enthaltenen Verpflichtungen auch Betreibern kleinerer Anlagen aufzuerlegen. Der Deutsche Städtetag hatte kritisiert, der im Gesetzentwurf festgelegte Schwellenwert von 500.000 Einwohnern zur Einordnung von Einrichtungen als kritische Infrastruktur sei viel zu hoch. Auch in etwas kleineren Städten sollte ein Mindestmaß an Vorgaben zu Krisenplänen, Meldeketten und IT-Sicherheit verlangt werden.

Jan Köstering (Linke) warf Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor, er benutze den Brandanschlag von Berlin als Vorwand, um sich als "Überwachungsminister" in Szene zu setzen.

Der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, erklärte, jetzt sei wichtig, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimme. Denn "die Zeit, die beim politischen Ringen der letzten Jahre verloren wurde, fehlt den Unternehmen zur Umsetzung"./abc/DP/jha

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer