Das Geld flieht:
Das ist kein Gold-Boom, das ist ein Systembruch – und er hat gerade erst begonnen
Anzeige
Bundesumweltminister

Stimmen Lockerung von Gentechnik-Regeln nicht zu 17.12.2025, 13:26 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BERLIN (dpa-AFX) - Deutschland wird den geplanten lockereren EU-Regeln für Gentechnik nach Worten von Bundesumweltminister Carsten Schneider nicht zustimmen. Entscheidend sei für ihn eine klare Kennzeichnung für Verbraucher, machte er in der Sendung "Frühstart" von RTL/ntv deutlich.

Mit modernen Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel sollen in der EU künftig ohne spezielle Kennzeichnung im Supermarkt verkauft werden können. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments haben sich darauf geeinigt, entsprechende Züchtungen in vielen Fällen von bislang strengen EU-Gentechnikregeln auszunehmen. Die Neuerung muss noch formell von den EU-Staaten und dem Europaparlament bestätigt werden, die EU-Staaten wollen das am Freitag machen.

Deutsche Zustimmung vermutlich nicht entscheidend

"Wahlfreiheit ist entscheidend. Freies Land? Aber natürlich. Dann muss ich auch wissen, als Verbraucher, ist das gentechnisch verändert oder nicht?", sagte Schneider. "Und solange diese Kennzeichnungspflicht nicht gegeben ist, und so sieht der Vorschlag aus Brüssel derzeit aus, werden wir dem nicht zustimmen."

Die Bundesregierung sei noch in der Abstimmung, eine Zustimmung werde es aber nicht geben, sagte Schneider. Da Deutschland dem Vorhaben stets eher kritisch gegenüberstand, könnte die ausreichende Mehrheit unter den EU-Staaten vermutlich aber auch ohne Zustimmung der Bundesregierung zustande kommen./hrz/DP/jha

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

19:47 Uhr • Artikel • dpa-AFX

19:12 Uhr • Artikel • dpa-AFX

19:02 Uhr • Artikel • dpa-AFX

18:47 Uhr • Artikel • dpa-AFX

18:27 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer