221 % Kursgewinn:
Und jetzt kommt der größte Trigger: FDA-Entscheidung steht bevor
Anzeige

Bundeswehr bekommt Ausbilder aus der Ukraine 16.02.2026, 17:57 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

STRAUSBERG (dpa-AFX) - Die Bundeswehr soll auch Ausbilder aus der Ukraine bekommen. Dazu sei bereits am Freitag ein Abkommen zwischen den Verteidigungsministerien Deutschlands und der Ukraine gezeichnet worden, sagte ein Sprecher des Heeres der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage.

"Es ist geplant, vor allem an den Truppenschulen des Heeres die Erfahrungen ukrainischer Soldatinnen und Soldaten in die Ausbildung im Heer einfließen zu lassen", sagte er weiter. Zu den Einzelheiten wollte er sich nicht äußern.

Ukrainer bringen Erfahrung mit

Mit dem Schritt reagiert die Bundeswehr auf die erheblichen Veränderungen auf dem Gefechtsfeld in der Ukraine. So haben die ukrainischen Soldaten umfangreichere Erfahrungen beim Einsatz und der Bekämpfung von Drohnen, aber auch bei der schnellen Integration moderner Führungstechnologien in der kämpfenden Truppe.

Schlagzeilen hatte in der vergangenen Woche ein Bericht des amerikanischen "Wall Street Journal" (WSJ) gemacht. Wie das Blatt berichtete, schaltete im vergangenen Jahr bei einer Nato-Übung im Baltikum ein Team von etwa zehn eingeladenen Ukrainern innerhalb kürzester Zeit zahlreiche gepanzerte Fahrzeuge und andere Ziele aus.

Ein Übungsteilnehmer sagte dem Blatt, die von Esten geführte gegnerische Einheit mit den Ukrainern habe "zwei Bataillone an einem Tag" kampfunfähig gemacht. Der Nato-Seite sei es nicht gelungen, die gegnerischen Drohnenteams auszuschalten. Die Nato hatte sich auf Anfrage nicht zu Details des Übungsverlaufs geäußert. Eine Sprecherin wies darauf hin, dass Übungsszenarien gezielt so angelegt werden können, dass die gegnerische Seite im Vorteil ist./cn/DP/stw

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer