Corona-Masken

Textilfirma fordert halbe Milliarde vom Bund 10.06.2026, 05:50 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Das Bonner Landgericht befasst sich mit einem Rechtsstreit zu Corona-Masken, der den Bund fast eine halbe Milliarde Euro kosten könnte. Der Hamburger Textilhändler Pure Fashion Agency pocht auf eine Vereinbarung vom März 2020, die nach seiner Lesart ein Kaufvertrag war (Aktenzeichen 1 O 213/25). Hierzu kommt es am Mittwoch (12 Uhr) zur Gerichtsverhandlung. Mit einem Urteil wird erst in einigen Wochen gerechnet.

Die Firma beruft sich auf Telefonate und Mails mit dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und mit Beamten des Ministeriums. Sie fordert 287 Millionen Euro plus Zinsen und Zinseszinsen, was sich laut Klägerin inzwischen auf 464 Millionen Euro summiert. Das Ministerium, das später bei anderen Firmen einkaufte, wertet die Kommunikation hingegen nicht als abgeschlossenen Kaufvertrag und möchte daher auch nicht zahlen.

Der Fall ist einer von zahlreichen Rechtsstreitigkeiten rund um Maskeneinkäufe, die das Bundesgesundheitsministerium 2020 kurz nach Beginn der Corona-Pandemie auf den Weg brachte. Damals bekam das Ministerium Zusagen über viel größere Mengen als erwartet. Das wurde zu einem finanziellen Problem, da die Preise zu diesem Zeitpunkt der Pandemie hoch waren und schon wenig später auf Sinkflug gingen: Man hatte zu teuer eingekauft.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer