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Datenschützer geben Entwarnung bei Kameras im Auto 19.07.2026, 08:33 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die obersten Datenschützer in Deutschland sind Befürchtungen entgegengetreten, dass die neu eingeführte Innenraumüberwachung in modernen Fahrzeugen grundsätzlich gegen den Datenschutz verstößt. Ein Sprecher der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufrieden damit, dass nach den EU-Vorschriften die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach Verarbeitung zu löschen sind. "Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen", sagte er.

Alarm bei längerer Ablenkung

Seit dem 1. Juli müssen Neufahrzeuge in der Europäischen Union mit einer automatischen Aufmerksamkeitsüberwachung ausgestattet sein. Dies war in sozialen Medien unter der Schlagzeile "Big Brother fährt mit" auf zum Teil scharfe Kritik gestoßen. Bei dem Advanced Driver Distraction Warning, kurz ADDW, handelt es sich um ein kamerabasiertes System, das mithilfe von Infrarotsensoren das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers scannt. Weicht der Blick zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm.

Der Behördensprecher verwies darauf, dass die Einhaltung der Regeln durch Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden können. Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Zwangsmaßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen.

Experte sieht Sicherheitsgewinn

Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik (AZT) halten automatischer Aufmerksamkeitsdetektoren prinzipiell für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme. "Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus", sagte Praxenthaler.

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