DIHK wirbt für Grundgesetzänderung für Sonntagsöffnungen 14.07.2026, 06:17 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

In der Debatte um flexiblere Sonntagsöffnungszeiten für den Einzelhandel spricht sich DIHK-Präsident Peter Adrian für eine Grundgesetzänderung aus. Dadurch solle die Rechtslage für verkaufsoffene Sonntage dauerhaft geklärt werden.

Mit Blick auf das sogenannte Ladenschluss-Urteil sagte Adrian den Zeitungen der Funke Mediengruppe: "Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2009 auf die Weimarer Reichsverfassung bezogen, die von der "seelischen Erhebung" am Sonntag spricht. Nun - das erscheint mir nicht zeitgemäß." Deshalb sei es sinnvoll, das Thema mit einer Grundgesetzänderung rechtssicher zu klären, sagte der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).

Adrian warb für eine weitgehende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. "Wir leben heute in einer Zeit, in der jeder rund um die Uhr im Internet einkaufen kann. Ausgerechnet der stationäre Handel unterliegt aber noch sehr starren Regeln." Bei den wenigen Ausnahmen für verkaufsoffene Sonntage gebe es keinen verlässlichen Rechtsrahmen, sondern hohe Klagerisiken, sagte er. Das Ladenschlussgesetz sei ein Relikt der Vergangenheit: "Man sollte den Händlern selbst überlassen, ob sie sonntags öffnen möchten oder nicht."

Kritik, der Sonntagsschutz könne ausgehöhlt werden, wies Adrian zurück. "Ich glaube, wir sollten den Menschen und den Händlern mehr Freiheit und Eigenverantwortung zutrauen. Niemand muss jeden Sonntag öffnen. Ein Geschäft kann auch sagen: Ich öffne nur jeden zweiten Sonntag oder eben gar nicht, das mag jeder für sich entscheiden." Andere Länder zeigten, dass es funktioniere.

In Deutschland ist die Sonntagsruhe im Grundgesetz verankert. Die konkreten Regelungen zur Sonntagsöffnung sind im Ladenschlussgesetz festgelegt und variieren in den Bundesländern. Es ist eine Höchstzahl verkaufsoffener Sonntage vorgegeben, die an einen Anlass geknüpft sein müssen.

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