Das Geld flieht:
Das ist kein Gold-Boom, das ist ein Systembruch – und er hat gerade erst begonnen
Anzeige

Drohnenabwehrzentrum eingeweiht - Arbeitsbeginn im Januar 17.12.2025, 14:43 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BERLIN (dpa-AFX) - Um unerlaubt fliegende Drohnen künftig besser zu erkennen und unschädlich machen zu können, haben Bund und Länder in Berlin ein gemeinsames Drohnenabwehrzentrum eingeweiht. Der Arbeitsbetrieb soll im Januar aufgenommen werden.

In dem neuen Zentrum, das bei der Bundespolizei angesiedelt ist, sollen Vertreter der Sicherheitsbehörden, der Bundeswehr und der Nachrichtendienste Informationen austauschen und "Einsatzmaßnahmen koordinieren", wie der Leiter der Bundespolizeidirektion 11, Olaf Lindner, erklärt.

Organisatorisches Vorbild ist das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum, in dem sich Polizei, Nachrichtendienste und andere relevante Behörden zu aktuellen Risikofällen im Bereich islamistischer Terrorismus austauschen.

Drohnensichtungen haben zugenommen

Bei der Drohnenabwehr stehen vor allem Flughäfen, Bundeswehr-Standorte und Energieversorger im Fokus. Nach Angaben der Bundesregierung haben Drohnensichtungen an wichtigen Einrichtungen in Deutschland seit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine stark zugenommen. "Wir gehen in weiten Teilen davon aus, dass diese Drohnen auch von feindlichen Mächten gesteuert sind", sagt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).

Konkret geht es um die Verhinderung von Spionage, Sabotage und Störungen des Luftverkehrs sowie die Abwehr etwaiger Angriffe. Einig waren sich die Innenministerinnen und Innenminister von Bund und Ländern bei ihrer Herbstkonferenz Anfang Dezember in Bremen, dass die Polizei die Aufgabe der Abwehr größerer militärischer Drohnen nicht bewältigen könne. Das, so hieß es, sei grundsätzlich ein Fall für die Bundeswehr.

Luftsicherheitsgesetz im Bundestag

Um deren Einsatz gegen solche hybriden Bedrohungen im Inland rechtlich abzusichern, hat das Kabinett eine Reform des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen, das sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindet. Dabei geht es einerseits darum, unter welchen Voraussetzungen die Bundeswehr hier Amtshilfe für die Polizei leisten kann. Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, Drohnen nicht nur abzulenken, sondern auch vom Himmel zu holen.

Unter hybrider Kriegsführung wird eine Kombination aus militärischen, wirtschaftlichen, geheimdienstlichen und propagandistischen Mitteln verstanden, mit der auch die öffentliche Meinung beeinflusst werden kann; auch staatlich gelenkte Cyberattacken zählen dazu./abc/DP/stw

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer