Eilantrag bringt Gasförderung vor Borkum ins Stocken 14.07.2025, 20:53 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BORKUM/OLDENBURG (dpa-AFX) - Ein Eilantrag hat die Pläne für eine Gasförderplattform vor der Nordseeinsel Borkum ins Stocken gebracht. Der niederländische Energiekonzern One-Dyas muss mit der eigentlich genehmigten Verlegung eines Stromkabels nun doch vorerst warten, wie er der Deutschen Presse-Agentur bestätigte.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg zu naturschutzrechtlichen Befreiungen, die laut Unternehmen vorübergehend nicht durchsetzbar sind. Den Eilantrag hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gestellt.

One-Dyas werde mit der Kabelverlegung warten, bis alle Genehmigungen wieder gültig und einklagbar seien, sagte eine Unternehmenssprecherin. Das Gericht braucht nach Unternehmensangaben mehr Zeit, um alles genauer zu prüfen. Es sei aber sicherlich kein Urteil gegen das Projekt, sagte die Sprecherin. Das Gericht selbst war am Montag zunächst nicht für eine Bestätigung zu erreichen.

Umwelthilfe: Gericht gab Eilantrag statt

Nach Darstellung der DUH hat das Gericht ihrem Eilantrag stattgegeben. Der Verein beruft sich auf die Begründung des Gerichts, wonach mögliche Umweltschäden schwerer wögen als eine Verzögerung des Projekts. Das Kabel solle durch ein unter Schutz stehendes Meeresgebiet führen und dort ein seltenes Steinriff beeinträchtigen. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren stehe noch aus.

One-Dyas plant, die Plattform mit Strom aus dem nahegelegenen Windpark Riffgat zu versorgen. Der Betrieb soll nach Unternehmensangaben nahezu emissionsfrei erfolgen. Ab 2025 will One-Dyas rund 0,5 Milliarden Kubikmeter Erdgas pro Jahr fördern. Dies sei eine "Win-win-Situation" für Wirtschaft, Versorgungssicherheit und Umwelt in Deutschland und den Niederlanden.

Ministerium sieht sich bestätigt

Das niedersächsische Umweltministerium begrüßte die Entwicklung. "Der vorläufige Baustopp bestätigt unsere Position, dass vor Verlegung des Seekabels erst eine Hauptsacheentscheidung dazu erfolgen muss", sagte ein Sprecher. Bevor in unmittelbarer Nähe des Wattenmeers nach Gas gebohrt werde, müssten alle anhängigen Gerichtsverfahren abgeschlossen sein. Zudem sei das geplante Gas aus Sicht des Ministeriums nicht erforderlich, da die Bundesregierung die Gasmangellage für beendet erklärt habe./kge/DP/he

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer