Cleantech für LKW, Bergbau & Ölindustrie:
Steht hier der nächste Skalierungsschub bevor?
Anzeige

Ermittler in NRW kämpfen gegen Verjährung bei Cum-Ex-Verfahren 10.03.2026, 12:59 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Im Zuge der aufwendigen juristischen Aufarbeitung von Cum-Ex-Steuerbetrugsfällen in Nordrhein-Westfalen drohen in diesem Jahr acht Verfahren in Teilen oder komplett zu verjähren. Das geht aus einem Bericht von Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) an den Rechtsausschuss des Düsseldorfer Landtags hervor. Die Dezernenten bemühten sich derzeit - wo immer möglich und geboten - verjährungsunterbrechende Maßnahmen zu treffen, teilte Limbach unter Verweis auf Informationen der federführenden Kölner Staatsanwaltschaft mit.

Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Köln liegt das Bonner Bundeszentralamt für Steuern. Daher kommt der Kölner Behörde eine bundesweite Sonderrolle bei der Aufklärung des größten Steuerskandals der Bundesrepublik zu. Der Rechtsausschuss des Landtags erörtert das Thema an diesem Mittwoch.

Monströser Ermittlungskomplex mit zahlreichen Verästelungen

Seit Anfang 2025 seien bei der Justizbehörde vier neue Anklagen gegen insgesamt sieben Beschuldigte erhoben worden, berichtete der leitende Kölner Oberstaatsanwalt in seiner Vorlage an den Justizminister. In vielen Cum-Ex-Verfahren seien weiterhin gewaltige Datenmengen auszuwerten, um mögliche Taten und eventuelle Tatbeteiligungen festzustellen und hierbei die Ermittlungen nicht frühzeitig auf einzelne Beteiligte - etwa auf der Händlerebene - zu begrenzen. Die Dauer dieser Auswertungen sei nur begrenzt durch technische Unterstützung zu beschleunigen.

"Die Cum/Ex-Straftaten liegen sehr lange zurück", bilanzierte Limbach. Die Taten seien geprägt von internationalen Bezügen, enormen Schadenssummen, hoher kriminelle Energie, einer arbeitsteiligen Vorgehensweise und einer großen Anzahl von involvierten Akteuren. "Die Anzahl sowohl der beteiligten Kreditinstitute als auch der Beschuldigten ist beispiellos."

NRW investiert in Aufklärung

Der Schwerpunkt der Durchsuchungsmaßnahmen habe in den Jahren 2021 und 2022 gelegen. Dabei seien enorme Datenmengen gesichert worden, deren Sichtung und Auswertung nach wie vor äußerst zeit- und personalintensiv seien.

"Die Finanzverwaltung NRW unterstützt diese Ermittlungen kontinuierlich seit vielen Jahren", betonte Limbach. Durchgängig sei eine hohe Anzahl von Ermittlungspersonen aus der Finanzverwaltung NRW involviert. Sowohl die Ermittlungseinheit der Staatsanwaltschaft Köln als auch das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen seien in den vergangenen Jahren mit zusätzlichen Planstellen unterstützt worden.

Das System Cum-Ex

Bei Cum-Ex verschieben Finanzakteure Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch hin und her, um gar nicht gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. Die Hochphase dieses Betrugs war von 2006 bis 2011. Schätzungen zufolge büßte der Fiskus einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag ein. Erst 2021 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten seien.

Einige Schlüsselfiguren solcher Aktiendeals konnten seitdem in Deutschland verurteilt werden. Es wird damit gerechnet, dass sich die Strafverfolgung noch bis ins nächste Jahrzehnt zieht. In den vergangenen Jahren verjährten bereits viele Tatvorwürfe./beg/DP/stw

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer