Anzeige
+++>>> Diese Aktie steigt: Washington sichert 12 Mrd. USD per Gesetz – jetzt werden Metalle gebraucht! <<<+++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige

EU-Staaten wollen Ausnahme bei umstrittener Verpackungsregel 21.10.2026, 19:53 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die EU-Staaten wollen europäische Unternehmen, die kaum Verpackungen ins Ausland bringen, von einer umstrittenen neuen Pflicht ausnehmen. Wer Waren in andere EU-Mitgliedsländer verkaufen will, muss seit August dort jeweils einen Bevollmächtigten benennen. Das soll sicherstellen, dass am Ende die Kosten für die Entsorgung von Verpackungen getragen werden. Die EU-Staaten wollen, dass diese Pflicht für europäische Hersteller künftig nur dann gilt, wenn sie im jeweiligen Land mindestens eine Tonne Verpackung pro Kalenderjahr in Verkehr bringen. Das geht aus einer Mitteilung hervor.

Ziel sei, die unverhältnismäßige Belastung für kleine Verpackungshersteller zu verringern. Für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU soll es demnach keine Änderung geben. Verstößt ein Hersteller gegen seine Pflichten, soll die Ausnahme für ihn zudem entfallen können.

Parlament will eine andere Grenze

Die Einigung der EU-Staaten macht Verhandlungen mit dem Europaparlament möglich. Die Abgeordneten hatten sich am Dienstag für Ausnahmen für kleine Unternehmen aus der EU ausgesprochen. Darunter verstehen sie Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 10 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme unter 10 Millionen Euro.

Eine Änderung kann nur in Kraft treten, wenn beide Institutionen zustimmen. Die EU-Kommission hatte bereits im Dezember 2025 vorgeschlagen, für europäische Hersteller die Verpflichtung auszusetzen, Bevollmächtigte zu benennen.

Deutschland will bei Verstößen bis Februar 2027 keine Geldbußen verhängen. Über die Regeln gibt es dennoch viel Unmut: Sie betreffen aber etwa auch kleine Händler, die einzelne Bestellungen ins Ausland senden. Mehrere kleine Händlerinnen und Händler machten im Sommer in den sozialen Netzwerken ihrem Ärger darüber Luft und kündigten an, künftig in weniger Länder zu versenden.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer