Anzeige
++++++ Washington, KI und die Energiewende zeigen alle auf den Meeresboden: So ist Deep Sea Minerals aufgestellt ++++++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige

EU verbessert Schutz vor giftigen Chemikalien bei der Arbeit 19.10.2026, 11:16 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Arbeitnehmer in der EU sollen künftig besser vor schädlichen Chemikalien geschützt werden. Die EU-Staaten haben endgültig grünes Licht für strengere Grenzwerte für mehrere Stoffe gegeben, die Krebs oder Asthma auslösen können. Diese Stoffe kommen unter anderem in Batterien für Elektrofahrzeuge vor oder entstehen bei der Stahlproduktion. Die neuen Regeln sollen in den kommenden 40 Jahren rund 1.700 Lungenkrebsfälle und 19.000 andere Erkrankungen verhindern.

Die Grenzwerte legen fest, wie stark Arbeitnehmer diesen Stoffen im Laufe von acht Stunden höchstens ausgesetzt sein dürfen. Für Kobalt und seine anorganischen Verbindungen gelten künftig zwei Werte: 0,01 Milligramm pro Kubikmeter für Partikel, die durch Nase und Mund eingeatmet werden, und 0,0025 Milligramm pro Kubikmeter für feinere Partikel, die tiefer in die Lunge gelangen können.

Bei Batterien für E-Autos verwendet

Die Substanzen werden laut EU-Kommission häufig bei der Herstellung von Batterien verwendet, vor allem für Elektrofahrzeuge. Auch bei der Herstellung von Magneten und Hartmetallen kommen sie zum Einsatz. Die Industrie hat sechs Jahre Zeit für die Anpassung, während dieser Übergangszeit gelten höhere Grenzwerte.

Kobalt ist nach Angaben des Umweltbundesamts in hohen Konzentrationen als giftig, krebserregend und erbgutverändernd eingestuft. In der EU sind nach Angaben der EU-Kommission 113.000 Arbeitnehmer dem Metall und seinen anorganischen Verbindungen ausgesetzt.

Neue Grenzwerte eingeführt

Mit der Überarbeitung werden zudem Langzeitgrenzwerte für Isopren eingeführt, das in der chemischen Industrie verwendet wird. Isopren erfüllt die Kriterien für ein Karzinogen, also einen Stoff, der die Entstehung von Krebs begünstigen kann. Die Aktualisierung stuft außerdem Schweißrauch als potenziell gesundheitsschädlichen Stoff ein.

Unterhändler des Parlaments und der Mitgliedstaaten hatten sich im Juni auf die neuen Regeln geeinigt. Das Parlament bestätigte sie formell. Die Richtlinie wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Nachdem sie in Kraft getreten ist, haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, die Regeln in nationales Recht umzusetzen. Für einige Grenzwerte gelten längere Übergangsfristen.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer