LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällt am Dienstag (9.30 Uhr) sein mit Spannung erwartetes Urteil zum Diesel-Abgasskandal. Knackpunkt des Verfahrens ist, ob Käufer von Autos mit unzulässiger Abgastechnik auch dann Schadenersatz verlangen können, wenn die Hersteller fahrlässig gehandelt haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) steht Diesel-Klägern nur dann Geld zu, wenn sie sittenwidrig und vorsätzlich getäuscht wurden. Diese strengen Kriterien waren bisher nur beim VW -Skandalmotor EA189 erfüllt.

Der EuGH-Generalanwalt hatte sich in seinen Schlussanträgen im vergangenen Jahr dafür ausgesprochen, die Hürden deutlich zu senken. Die Richter folgen seiner Einschätzung oft, aber nicht immer.

Hintergrund des Verfahrens ist eine Schadenersatzklage aus Deutschland gegen Mercedes wegen eines sogenannten Thermofensters. Thermofenster sind Teil der Motorensteuerung, die bei kühleren Temperaturen die Abgasreinigung drosseln. Autohersteller argumentieren, das sei notwendig, um den Motor zu schützen. Umweltorganisationen sehen darin hingegen ein Instrument, das dabei hilft, die Emissionen von Autos unter Testbedingungen kleiner erscheinen zu lassen, als sie es im realen Straßenverkehr sind. Die Luxemburger Richter sehen das Thermofenster sehr kritisch und halten es nur in ganz engen Grenzen für zulässig./rew/DP/ngu