Experten fordern Obergrenze beim Ehegattensplitting 02.06.2026, 18:31 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

In der Debatte über die künftige Besteuerung kinderloser Ehepaare schlagen namhafte Wirtschaftsforscherinnen und -forscher vor, das sogenannte Ehegattensplitting zu begrenzen. Das heutige System begünstige vor allem Partnerschaften, in denen einer - meist der Mann - gut verdient und die Frau nur wenig oder gar nicht arbeitet, heißt es zur Begründung in einem offenen Brief an Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD).

Angesichts des Arbeits- und Fachkräftemangels könne es sich Deutschland aber nicht leisten, Erwerbspotenziale ungenutzt zu lassen. "Wer möchte, dass mehr Menschen ihre Arbeitszeit ausweiten, muss dafür sorgen, dass sich zusätzliche Arbeit auch im Nettoeinkommen spürbar lohnt."

Zu den Initiatorinnen gehören die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Nicola Fuchs-Schündeln, die Vorsitzende des Sachverständigenrats Wirtschaft, Monika Schnitzer, und Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics.

Vorteil beim Steuersplitting begrenzen

Konkret schlagen sie vor, den seit Jahrzehnten gewährten Ehegattenausgleich zu erhalten, aber den Vorteil zu begrenzen: Künftig soll nicht mehr das gesamte Einkommen beider Ehepartner zusammengerechnet, halbiert und nach dem Splittingtarif besteuert werden. Stattdessen darf die besser verdienende Person nur maximal 13.805 Euro vom eigenen steuerpflichtigen Einkommen abziehen - und den Betrag muss der andere Partner als sonstige Einkünfte versteuern. Die Obergrenze orientiert sich an den Regeln für Unterhaltszahlungen zwischen geschiedenen Ehepartnern.

Mehreinnahmen voll an Familien zurückgeben

Die Mehreinnahmen sollte der Staat vollständig an Familien zurückgeben, schlagen die Forscherinnen vor - und zwar durch eine deutliche Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags. So würde die Förderung dorthin verlagert, wo Verantwortung für Kinder tatsächlich getragen wird - unabhängig davon, ob Eltern verheiratet sind, unverheiratet zusammenleben oder ein Kind allein erziehen. Konkret soll der Kinderfreibetrag danach von jetzt 9.756 auf 11.902 Euro steigen und das Kindergeld von monatlich 259 auf 316 Euro. "Der Reformvorschlag hebt beide Leistungen um rund 22 Prozent an", heißt es dazu.

Unterstützer der Initiative sind auch der Vorsitzende des wissenschaftlichen Beirates des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Felix Bierbrauer, der Präsident des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), Reint E. Gropp sowie der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), Marcel Fratzscher, und Clemens Fuest, Präsident des ifo Instituts München.

Finanzministerium hat ähnliche Ideen

Anfang April hatte Klingbeils Finanzministerium ganz ähnliche Vorschläge gemacht und ebenfalls angeregt, sich beim Ehegattensplitting am Unterhaltshöchstbetrag von 13.805 Euro zu orientieren, der für geschiedene und dauernd getrennt lebende Ehepartner gilt. Der bisher besonders große Steuervorteil bei stark unterschiedlichen Einkommen würde entfallen. Bei Paaren mit ähnlichem Einkommen ergäben sich keine Unterschiede.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer