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Expertenrat

Neuer EU-Abschiebekurs rechtlich bedenklich 05.06.2026, 14:42 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Der mit Bundesmitteln finanzierte Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) hält wenig von der neuen EU-Verordnung zur Erleichterung von Abschiebungen. Das unabhängige Gremium warnt vor "Rückführungen um jeden Preis" und davor, dass "rechtsstaatliche Prinzipien und Grundrechte gefährdet und ausgehöhlt werden".

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union hatten sich am Montag auf eine Rückkehrverordnung geeinigt, die einen rechtlichen Rahmen für "Return Hubs" in Staaten außerhalb der EU schafft. In diese Einrichtungen sollen ausreisepflichtige Menschen gebracht werden, die nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können. Eine Verbindung der Betroffenen zu diesem Staat ist - anders als bei früheren Überlegungen zu dem Konzept vorgesehen - nicht mehr Voraussetzung.

Mitwirkung an der eigenen Abschiebung als Pflicht

Die politische Einigung, die vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU noch förmlich gebilligt werden muss, legt zudem fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.

Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten in den Mitgliedsländern eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs weitere Monate in besonderen Fällen.

Einspruchsmöglichkeiten erschwert

"Die Überführung in ein Land, zu dem die betroffene Person keine Verbindung hat, ist grundrechtlich wegen der damit verbundenen höheren Eingriffsintensität jedenfalls bedenklich", gibt der SVR-Vorsitzende Winfried Kluth zu bedenken. Wenn in Rückkehrentscheidungen künftig kein konkreter Rückkehrstaat mehr angegeben werden müsse, sondern auch mehrere potenzielle Staaten genannt werden könnten, erschwere dies die Einspruchsmöglichkeiten der Betroffenen erheblich.

Abschiebehaft auch für Familien

Dass laut der geplanten Verordnung auch Familien mit Kindern etwa bei mangelnder Kooperation oder Fluchtgefahr bis zu 30 Monate in Abschiebehaft genommen werden können sollen, widerspricht laut Kluth fundamentalen Menschenrechten sowie der UN-Kinderrechtskonvention. Es sei die Pflicht der zuständigen Stellen, das Kindeswohl in jedem Einzelfall zu berücksichtigen, mahnt er. Kritisch sehe der SVR auch, dass Rechtsberatung und Rechtsbehelfe beschnitten würden.

Die Mitglieder des interdisziplinär besetzten Sachverständigenrats werden vom Bundesinnenministerium im Einvernehmen mit anderen Ressorts und der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung für jeweils drei Jahre berufen.

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