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Abschuss von Drohnen gefährlich 26.09.2025, 15:22 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Im Kampf gegen Drohnen über Verkehrsflughäfen ist nach Einschätzung der Expertin Verena Jackson von der Universität der Bundeswehr in München ein Abschuss nur die Ultima ratio. "Ein Abschuss ist rechtlich als letztes Mittel zulässig und muss verhältnismäßig sein, wenn also eine konkrete Gefahr für Menschen oder kritische Infrastruktur vorliegt und mildere Mittel nicht greifen", sagte Jackson auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Obwohl technisch möglich, berge eine solche Maßnahme erhebliche Risiken, etwa durch herabstürzende Trümmerteile oder mögliche explosive Ladung.

Abschuss selten echte Alternative

"Deshalb wird der Abschuss in der Praxis fast nie eingesetzt. Auch in den aktuellen Vorkommnissen an den Flughäfen in Skandinavien war dies einer der Gründe, warum nicht abgeschossen wurde", sagte Jackson. Es gebe aber durchaus andere Möglichkeiten, Drohnen zu begegnen. "Die Palette reicht von passiven Erkennungssystemen über Funk- und Radarsensoren bis hin zu aktiven Abwehrmaßnahmen", sagte die Expertin.

Dazu gehörten Funkstörungen, GPS-Spoofing, Abfangdrohnen oder Netzwerfer, aber auch Laser- oder kinetische Systeme. "Jede Technik hat Vor- und Nachteile und muss für den Einzelfall geprüft werden." So könnten Störsender etwa nicht nur die Drohne, sondern auch zivile Kommunikation beeinträchtigen.

Jackson: Gute Start-up-Szene

Deutschland sei bei der Drohnenabwehr nicht schlechter aufgestellt als andere europäische Staaten. Die Start-up-Szene sei aber sehr gut aufgestellt. "Das sollte Deutschland erkennen und aktiv fördern", schlägt Jackson vor. Wünschenswert wäre nach ihrer Darstellung zudem eine Vereinfachung der Testmöglichkeiten neuer Systeme und eine Straffung der Beschaffungsprozesse der Sicherheitsbehörden.

Allerdings hinke der rechtliche Rahmen der Drohnenabwehr hinterher. "In Deutschland sind die Zuständigkeiten sehr fragmentiert, was in der Praxis für Unsicherheit sorgt und Effektivität ausbremst", sagte Jackson. "Im Ernstfall führt das zu Unklarheit, wer was und wann rechtlich darf und hier liegt ein Nachteil im internationalen Vergleich."/dm/had/DP/stw

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