Foodwatch-Abfrage

Lücken bei Lebensmittelkontrollen 24.06.2026, 06:30 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Bei der amtlichen Überwachung von Lebensmittelbetrieben gibt es nach einer Abfrage der Verbraucherorganisation Foodwatch Lücken. Im vergangenen Jahr wurden 70,2 Prozent der vorgeschriebenen Routinekontrollen tatsächlich vorgenommen, wie Foodwatch nach Daten für gut die Hälfte der knapp 400 zuständigen Kommunalbehörden mitteilte. Geschäftsführer Chris Methmann sagte, das System der Lebensmittelüberwachung sei "am Limit".

Foodwatch fordert zur Entlastung, dass alle Kontrollergebnisse veröffentlicht werden sollten. Dies schaffe einen Anreiz für Betriebe, Vorgaben einzuhalten. Bei weniger Beanstandungen müssten Ämter insgesamt weniger kontrollieren.

Wenige Ämter schafften alle Kontrollen

Für die Auswertung erfragte die Organisation bei den 398 Behörden jeweils die Zahl der vorgeschriebenen und erfolgten Routinekontrollen. Antworten für 2025 kamen von 248 Ämtern. Demnach hätten bei diesen Behörden insgesamt 484.157 planmäßige Kontrollen vorgenommen werden sollen - gemacht wurden 339.668. Alle für 2025 vorgesehenen planmäßigen Kontrollen auch tatsächlich umsetzen konnten 13 Prozent der Behörden, die Antworten zurückmeldeten.

Zuständig für die Lebensmittelüberwachung sind die Länder. Eine Verordnung des Bundes schreibt aber Mindest-Abstände für die Kontrollbesuche vor, die sich nach Risikoklassen der Betriebe richten. Eine Neuregelung von 2020 legte fest, dass es seltener Routinekontrollen geben muss - aber mit dem Ziel, mehr Kapazitäten für anlassbezogene Kontrollen bei Problembetrieben zu schaffen.

Kontrollen nicht nach Kassenlage

Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure erklärte, es könne und solle nie hinter jedem Koch ein Kontrolleur stehen. Befürchtungen von 2020 hätten sich aber leider bewahrheitet, dass Soll-Vorgaben auf dem Papier harmonisiert wurden, aber nicht ein Kontrolleur mehr eingestellt worden sei. "Es wird heute weniger kontrolliert", sagte der Vorsitzende Maik Maschke. Eine Verringerung sollte jedoch "immer das Ergebnis einer guten Unternehmerleistung und nicht der Kassenlage der öffentlichen Hand geschuldet sein", mahnte er.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer