Anzeige
+++>>> Uran-Explorer meldet Treffer!: Jetzt wird es spannend – Steht diese kaum bekannte Uran-Aktie jetzt vor einer Neubewertung? <<<+++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige

Forschungseinrichtungen dürfen Top-Forscher besser bezahlen 16.10.2026, 10:56 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Forschungseinrichtungen in Deutschland bekommen mehr Freiheiten bei der Bezahlung, um Top-Wissenschaftler zu gewinnen und halten zu können. Der Bundesrat billigte eine entsprechende Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes.

Es geht dabei um Einrichtungen, die Projektförderung aus öffentlichen Mitteln erhalten. Mit dem Gesetz wird das sogenannte Besserstellungsverbot gelockert, so dass die Institute ihre Beschäftigten künftig besser bezahlen dürfen als vergleichbare Bundesbeschäftigte.

Vereinfacht gesagt dürfen Einrichtungen, die mit Steuergeld gefördert werden, ihre Beschäftigten derzeit nicht besserstellen als vergleichbare Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Die Regelung, zu der es bereits Ausnahmen gibt, soll sicherstellen, dass öffentliche Fördermittel wirtschaftlich eingesetzt werden.

Es würden 150 Einrichtungen in Deutschland von der Reform profitieren, sagte Baden-Württembergs Forschungsministerin Petra Olschowski (Grüne) im Bundesrat. Sie erhielten den notwendigen Spielraum, um Spitzengehälter für Spitzenpersonal bezahlen zu können.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer