Geplatzter Asyl-Deal mit Großbritannien

Ruanda will Schiedsverfahren 27.01.2026, 17:47 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

KIGALI (dpa-AFX) - Nach dem umstrittenen geplatzten Asyl-Deal mit Großbritannien hat Ruanda ein Schiedsverfahren eingeleitet. Großbritannien sei weiterhin rechtlich an die von der konservativen Vorgängerregierung eingegangenen Verpflichtungen gebunden, so die Begründung des ostafrikanischen Landes.

Das kontroverse Abkommen aus dem Jahr 2024 sah vor, dass Ruanda irregulär eingereiste Migranten aus Großbritannien aufnimmt. Zur Unterstützung der Aufnahme und wirtschaftlichen Integration sollte Ruanda nach Angaben eines Beraters des Justizministeriums in Kigali zwei Zahlungen in Höhe von jeweils 50 Millionen Pfund (rund 57,5 Millionen Euro) erhalten - fällig im April 2025 sowie im April 2026. Dies sei angekündigt worden, ehe die britische Nachfolgerregierung den Vertrag aufgekündigt hatte.

Ruanda sei weiterhin der Ansicht, dass ein Schiedsverfahren und nicht politische Verhandlungen das geeignete Forum zur Beilegung des Konflikts sei, betonte Michael Butera, ein leitender Berater des ruandischen Justizministeriums. "Durch ein Schiedsverfahren strebt Ruanda eine rechtliche Feststellung der jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Vertrag gemäß dem Völkerrecht an", sagte er. Zudem sei Ruanda weiterhin offen für die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern im Bereich Migration./czy/fm/DP/stw

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer