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Gericht bestätigt Sendeverbot für Russia Today 30.06.2026, 17:11 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot des deutschen Fernsehprogramms von Russia Today durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg für rechtmäßig erklärt. Es wies eine Klage der russischen RT DE Productions GmbH ab, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Das Programm ging im Dezember 2021 auf verschiedenen Wegen auf Sendung. Es war in deutscher Sprache und auf den deutschen Markt ausgerichtet. Weil bei der Medienanstalt die erforderliche Rundfunkzulassung nicht beantragt worden war, leitete der Medienregulierer ein Verfahren gegen das Unternehmen ein. Anfang Februar 2022 erließ es ein Sendeverbot.

Dagegen wehrte sich die im Jahr 2014 nach deutschem Recht gegründete GmbH, die sich inzwischen in Liquidation befindet und keine Geschäftstätigkeit mehr entfaltet, vor Gericht. Zunächst im März 2023 im Eilverfahren - und nun auch im Hauptverfahren. Der Bescheid der Medienanstalt ist aus Sicht des Gerichts nicht zu beanstanden.

Gericht: eigenständiger Sender

Dass keine Sendeerlaubnis vorliegt, war vor Gericht unstrittig. Im Fokus stand die Frage, ob diese überhaupt erforderlich ist. Aus Sicht des russischen Kanals war die nicht nötig. In Deutschland seien lediglich Inhalte produziert worden, hieß es. Es handele sich nicht um einen eigenen Sender.

Das sah das Gericht anders: Die Medienanstalt habe die Klägerin zu Recht als Veranstalterin des zulassungspflichtigen Rundfunkprogramms RT DE angesehen. Der Sender habe selbst verlautbaren lassen, dass bei ihr in Deutschland - und nicht in Russland - die redaktionelle Verantwortung für die gesendeten Inhalte liege. Aus Sicht des Gerichts fehlten stichhaltige Belege für die Behauptung, nur Zulieferin von Programmteilen für die Moskauer Firma TV-Novosti gewesen zu sein.

Die Medienanstalt zeigte sich erfreut, dass ihr Vorgehen für rechtmäßig erklärt wurde. "Das Gericht bestätigt mit seinem heutigen Urteil, dass es sich bei RT DE um einen in Berlin ansässigen Sender handelte - und der sendete ohne Lizenz", erklärte Direktorin Eva Flecken.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Sender kann dagegen die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragen.

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