Gericht erklärt wichtigen Regionalplan Ruhr für unwirksam 12.06.2026, 16:22 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat den für das Ruhrgebiet wichtigen Regionalplan Ruhr komplett für unwirksam erklärt. Bei der Planung seien Fehler passiert, die die Entscheidung "unausweichlich" gemacht hätten, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Hüwelmeier in der Urteilsbegründung. Das OVG ließ keine Revision zu. Dagegen ist Nichtzulassungsbeschwerde am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.

In dem Prozess ging es eigentlich nur um die Regelungen des Regionalplans zum Abbau von Sand und Kies am Niederrhein. Doch am Ende der mündlichen Verhandlung hielt der 22. Senat den gesamten Plan für unwirksam.

Pläne für neue Wohnungen und Gewerbegebiete

Der Regionalplan ist das zentrale Instrument für die langfristige Entwicklung der Region. Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat darin unter anderem Gebiete festgelegt, in denen innerhalb der nächsten 20 Jahre 140.000 Wohnungen entstehen sollen. Außerdem sind Gewerbegebiete vorgesehen, in denen dem Plan zufolge 195.000 Arbeitsplätze entstehen könnten. Der Ausbau der Windenergie ist ebenfalls Teil des Plans. Gleichzeitig werden Gebiete definiert, die als Naherholungsgebiete oder als Kaltluftschneisen für die großen Städte im Ruhrgebiet dienen sollen.

Auch der Rohstoffabbau wird in dem 2024 in Kraft getretenen Plan geregelt: Der RVR hatte festgelegt, dass allein im Kreis Wesel 17 neue Baggerlöcher für Sand und Kies entstehen dürfen. Der Kreis und sechs betroffene Kommunen sowie mehrere Anwohner wehrten sich dagegen. Sie argumentierten, die vorgesehenen Abbauflächen seien übertrieben und führten zur Zerstörung ihrer Heimat.

Richter stellten kritische Fragen

In der mündlichen Verhandlung musste der RVR eine ganze Reihe kritischer Nachfragen der Richter beantworten. Am Ende kam der 22. Senat zu dem Ergebnis, dass der Regionalverband beim Erarbeiten des Plans formelle und inhaltliche Fehler gemacht habe.

Unter anderem wunderte sich der 22. Senat darüber, dass der RVR seine Prognosen für den künftigen Bedarf an Kies und Sand auf recht alte Zahlen gestützt habe. Dabei gebe es neuere Zahlen, die nahelegten, dass die Bauwirtschaft tendenziell weniger dieser Rohstoffe benötige.

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