Gericht

Exxon darf zu Enteignungen unter Fidel Castro klagen 23.06.2026, 18:57 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Inmitten der Spannungen zwischen den USA und Kuba stärkt der Supreme Court das Klagerecht in den Vereinigten Staaten zu von der Fidel-Castro-Regierung vor Jahrzehnten enteignetem Vermögen. Der US-Energieriese Exxon darf gegen staatliche kubanische Energieunternehmen klagen, wie aus dem Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA hervorgeht. Er hob zugleich eine Entscheidung eines unteren Gerichts zugunsten Kubas auf.

Es geht um Tankstellen und eine Raffinerie

Der TV-Sender CNN berichtete, dass es um Hunderte Millionen Dollar Schadenersatz gehen könnte, das "Wall Street Journal" sprach gar von einer Milliarde. Laut Supreme Court übernahm die kubanische Regierung 1960 die Kontrolle über zahlreiche Vermögenswerte, die in ausländischem Besitz waren. Dazu zählte eine Raffinerie von Exxon, Terminals und mehr als 100 Tankstellen. Staatliche kubanische Energieunternehmen hätten seitdem damit Gewinne erzielt.

Es begann in den Jahrzehnten darauf ein juristisches Tauziehen. Bei dem konkreten Fall vor dem Supreme Court ging es um das Abwägen von bestimmten US-Gesetzen. Während sich Exxon auf ein 1996 verabschiedetes Gesetz - den Helms-Burton Act - beruft, wonach US-Bürger klagen können, wenn sie nach der kubanischen Revolution von Enteignungen betroffen waren, gibt es ein anderes Gesetz, wonach es Amerikanern allgemein untersagt ist, ausländische Regierungen vor US-Gerichten zu verklagen.

Urteil könnte für Trump Rückenwind bedeuten

Das Urteil könnte US-Präsident Donald Trump Rückenwind bei seinem harten Kurs gegen Havanna geben. Seit Jahrzehnten sind die Beziehungen zwischen Washington und Havanna angespannt. Unter dem Republikaner nahmen die Spannungen zuletzt nochmals zu. Er drohte dem Karibikstaat immer wieder mit einer Übernahme. Kuba ist wirtschaftlich schwer angeschlagen.

Der 2016 gestorbene Fidel Castro und sein Bruder Raúl waren die Anführer der Revolution, die die Regierung des Diktators Fulgencio Batista stürzte und ein sozialistisches Staatsmodell in Kuba etablierte. Zuletzt hatte die US-Regierung eine Klage gegen Raúl Castro eingereicht. Ihm wird eine Verwicklung in den Abschuss von zwei Flugzeugen einer exilkubanischen Organisation durch Kubas Luftwaffe im Jahr 1996 vorgeworfen, bei dem vier Menschen ums Leben kamen.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

Gestern 23:13 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:12 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:11 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:05 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:02 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:51 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer