Gericht lehnt Veröffentlichung einiger Epstein-Unterlagen ab 23.07.2025, 22:29 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

WASHINGTON (dpa-AFX) - Eine Bundesrichterin in Florida hat einen Antrag der US-Regierung abgelehnt, juristische Unterlagen zu dem Fall des Sexualstraftäters Jeffrey Epstein freizugeben. Dabei handelt es sich um Protokolle der sogenannten Grand Jury. Das ist eine Gruppe von Geschworenen, die nach Vorlage von Beweismitteln durch die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob Anklage erhoben wird.

Die US-Regierung hatte die Freigabe der Dokumente vergangene Woche beantragt. US-Präsident Donald Trump begründete dies mit dem großen öffentlichen Interesse am Fall Epstein. Zugleich kommt er der Forderung, umfassende Akten des Falls zu veröffentlichen, weiter nicht nach. Welche Tragweite die Dokumente der Grand Jury haben, ist unklar.

Bundesrichterin Robin L. Rosenberg erklärte nun, dem Gericht seien die "Hände gebunden" seien. Gerichte wie das ihrige dürften nur unter begrenzten Umständen, Protokolle der Grand Jury veröffentlichen. Der Antrag der Regierung stütze sich nicht auf eine der Ausnahmen, in denen das möglich sei.

US-Präsident Donald Trump steht in der Epstein-Affäre seit Tagen unter Druck. Kritiker - auch aus dem eigenen Lager - fordern von ihm, Akten aus dem Epstein-Fall veröffentlichen zu lassen. Das war eines von Trumps Wahlversprechen.

Die Verhaftung Epsteins, der über viele Jahre systematisch Minderjährige missbraucht hatte, sorgte in den USA und weltweit für Aufsehen. 2019 beging er mit 66 Jahren in seiner Gefängniszelle nach offiziellen Angaben Suizid. In Teilen der US-Gesellschaft sorgte sein Tod für wilde Spekulationen, weil er beste Kontakte in die amerikanische High Society hatte. Prominente und Milliardäre gingen bei ihm ein und aus - auch Trump verbrachte Zeit mit Epstein, wie mehrere Party-Videos belegen./fsp/DP/zb

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