Gericht

Vorerst weiter Ölförderung auf Bohrinsel Mittelplate 06.03.2026, 11:32 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

KIEL (dpa-AFX) - Teilerfolg für den Betreiber Harbour Energy Germany im juristischen Ringen um die Ölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate im schleswig-holsteinischen Wattenmeer. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig entschied, dass die dortige Ölforderung bis zur Entscheidung über eine Beschwerde des Betreibers nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) weitergehen darf, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Ende Februar hatte das Verwaltungsgericht Schleswig nach Klage der Umwelthilfe per Eilverfahren entschieden, dass die Bohrinsel derzeit keine vollziehbare Fördererlaubnis habe. Der Betreiber Harbour Energy Germany legte daraufhin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein und beantragte auch eine juristische Übergangslösung (Hängebeschluss), über den die Richter nun entschieden.

Die Umwelthilfe geht seit Jahren gegen die Förderung vor. 2024 legte sie Widerspruch gegen die Ölförderung beim zuständigen niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ein, der jedoch als nicht fristgerecht zurückgewiesen wurde. Als Grund führte die DUH an, dass die Auswirkungen der Ölförderung auf das Wattenmeer gemäß FFH-Richtlinie anhand der Betriebspläne nie geprüft wurden - auch im Betriebsplan für 2024 bis 2026 nicht. Dieser läuft im Mai aus. Daraufhin klagte der Verband gegen die Ablehnung des Widerspruchs.

Wichtige Förderstätte

Von der Bohrinsel Mittelplate aus wird seit 1987 Öl in der Nordsee gefördert. Nach Betreiberangaben waren es im vergangenen Jahr 858.000 Tonnen. Schleswig-Holstein erhielt dafür 45 Millionen Euro an Förderabgaben, seit Produktionsbeginn insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Aus der Lagerstätte wurden bereits rund 43 Millionen Tonnen Öl gepumpt. Zwölf Millionen Tonnen Öl gelten noch als gewinnbar.

Schleswig-Holsteins Energieminister Tobias Goldschmidt (Grüne) hatte am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss des Landtags erklärt, dass die Landesregierung ebenfalls eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorbereite. Das dort geförderte Öl wird etwa auch zur Kerosin-Produktion für den Hamburger Flughafen genutzt.

Der Leiter der Rechtsabteilung des Betreibers in Deutschland, Frank Wolfram, signalisierte im Ausschuss grundsätzliche Bereitschaft zu einer freiwilligen Verträglichkeitsprüfung (FFH). Er bezifferte den unmittelbaren Schaden einer vorzeitigen Stilllegung der Plattform für Schleswig-Holstein auf 750 Millionen Euro, "konservativ geschätzt".

Im Mai 2024 hatte die Kieler Landesregierung jedoch angekündigt, keine Genehmigungen mehr für die Erschließung neuer Ölfelder im Wattenmeer zu erteilen. Die Ölförderung im schleswig-holsteinischen Wattenmeer endet damit 2041./akl/DP/men

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
News-Kommentare
Thema
1 Biontech kehrt zu seinen Wurzeln zurück Hauptdiskussion
2 Trump: Geplanter Angriff auf Iran gestoppt Hauptdiskussion
3 ROUNDUP 2/Trump droht: 'Für den Iran tickt die Uhr' Hauptdiskussion
4 Taiwans Präsident bangt um Sicherheitsversprechen der USA Hauptdiskussion
5 ROUNDUP/Trump droht: 'Für den Iran tickt die Uhr' Hauptdiskussion
6 Tesla-Absturz: Musk wie immer mit neuen Ankündigungen Hauptdiskussion
7 Kiew erhält mehr als 500 Soldatenleichen zurück Hauptdiskussion
Alle Diskussionen
Weitere News

0:10 Uhr • Artikel • dpa

Gestern 23:16 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:20 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:45 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:09 Uhr • Artikel • dpa

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer