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Gerlach warnt vor Kliniksterben durch Krankenkassen-Reform 21.04.2026, 14:37 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die Reformpläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zur Krankenversicherung bedrohen laut Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach die Existenz von Krankenhäusern in einer nie dagewesenen Art und Weise. "Wenn die Pläne aus diesem Gesetzentwurf, der jetzt vorliegt, so kommen würden, dann droht uns tatsächlich ein Flächenbrand in der Krankenhauslandschaft, wie wir ihn noch nicht gesehen haben", sagte die CSU-Politikerin nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in München. Viele Kliniken würden dadurch in die Pleite getrieben oder müssten zumindest defizitäre Abteilungen schließen.

Gerlach betonte, es brauche auch aus Sicht der CSU dringend eine Reform und es sei auch klar, dass diese keine Jubelstürme auslöse. Hinsichtlich des wirtschaftlichen Drucks bei den Kliniken würden die Reformpläne aber weitere Millionendefizite bedeuten, die auf jeden Fall verhindert werden müssten. Viele Krankenhäuser würden sich wegen laufender Transformationsprozesse und der angespannten Finanzlage in einer "vulnerablen Situation" befinden. In jedem Fall müsse verhindert, dass Kliniken schließen, da sie in der Folge nicht einfach durch einen anderen Träger wiederbelebt werden könnten.

Konkret monierte Gerlach etwa die geplante Abschaffung der sogenannten Meistbegünstigtenklausel, die eigentlich verhindern soll, dass die Kliniken auf kurzfristigen Preissteigerungen etwa wegen der Inflation oder Energiekosten sitzen bleiben.

Sparpaket soll höhere Beiträge verhindern

Warken hatte Kernpunkte eines Sparpakets vorgelegt, das die gesetzlichen Krankenversicherungen um 20 Milliarden Euro entlasten soll. Dies wäre mehr als die für 2027 erwartete Lücke von 15 Milliarden Euro und soll erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge verhindern. Im Blick stehen Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche - aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Ein Gesetzentwurf soll am 29. April ins Bundeskabinett kommen.

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