Anzeige
+++Lithium-Geheimtipp: Milliardenkonzern Sibanye startet Europas Lithium-Mine – profitiert jetzt dieser Nachbar?+++

Gesundheitsministerin verteidigt Neuregelung zu Krankschreibung 02.07.2026, 17:03 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat die im Reformpaket der Regierungskoalition vorgesehene Abschaffung der telefonischen Krankschreibung verteidigt. "Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Hürden für eine Arbeitsunfähigkeitserklärung durch die telefonische Krankschreibung deutlich gesenkt wurden", sagte die CDU-Politikerin der "Rheinischen Post". Daher sei es richtig, diese wieder abzuschaffen.

Warken: Videosprechstunden müssen weiterhin möglich sein

Während der Pandemie - einer Zeit des Ausnahmezustands - habe sich die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung bewährt. Generell gelte: Niemand solle zur Arbeit gehen, wenn Krankheit dem entgegensteht. "Daran soll sich auch in Zukunft nichts ändern", betonte Warken.

Gleichzeitig müsse sichergestellt werden, dass digitale Möglichkeiten wie Videosprechstunden mit dem behandelnden Hausarzt weiterhin möglich seien und verstärkt genutzt würden. "Hier werden wir entsprechend des Koalitionsvertrags eine Regelung schaffen, die Missbrauch unterbindet und gleichzeitig dem Ziel folgt, für den Einstieg in die Versorgung deutlich stärker auf Digitalisierung zu setzen", sagte Warken.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer