Gesundheitsministerin Warken

'Ich mute den Menschen was zu' 20.04.2026, 19:39 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Gesundheitsministerin Nina Warken sieht die breite Kritik an ihrer Gesundheitsreform als Beleg für die Ausgewogenheit ihres Sparpakets. "Ich glaube, die Kritik ist so breit, weil der Vorschlag relativ gut in der Mitte liegt und alle trifft", sagte die CDU-Politikerin in der ntv-Sendung "Pinar Atalay". "Ich mute den Menschen was zu", räumte sie ein. Es müsse aber gehandelt werden.

Sie merke, dass die Menschen wüssten, "dass wir an vielen Bereichen jetzt Neuaufstellungen vornehmen müssen. Dass es Veränderungen braucht und dass die natürlich für sie selbst auch Einschnitte bedeuten können", sagte die Ministerin. Die Bürger wollten aber sehen, "dass die Politik Entscheidungen trifft, dass sie jetzt endlich Vorschläge macht, dass sie dann auch geeint diese Entscheidungen zu Ende bringt und dass sich am Ende dann auch im System was ändert".

Hautkrebs-Screening soll Risikogruppen vorbehalten sein

Die geplante Einschränkung des Hautkrebs-Screenings als Kassenleistung verteidigte Warken als notwendige Fokussierung. "Ich habe das auch hinterfragt", sagte sie. Das Screening solle nicht abgeschafft werden, sondern Risikogruppen sollten es künftig gezielt bekommen. Der gemeinsame Bundesausschuss werde die Rahmenbedingungen dafür festlegen, wer ein Hautkrebs-Screening bekommt.

Die Gesundheitsministerin hatte in der vergangenen Woche einen Entwurf für ein Sparpaket vorgelegt, das die gesetzlichen Krankenversicherungen 2027 um 19,6 Milliarden Euro entlasten soll. Dies wäre mehr als die erwartete Lücke von 15 Milliarden Euro und soll erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge verhindern. Im Blick stehen Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche - aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern.

Kritik an verschiedenen Punkten des Entwurfs kam nicht nur aus der Opposition und von Verbänden, sondern auch aus den Reihen der Koalition. Der Gesetzentwurf soll am 29. April ins Bundeskabinett kommen.

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