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CLIQ Digital AG: Außerordentliche Hauptversammlung am 24. April 2026 zur Beschlussfassung über Teilrückerwerbsangebot der Gesellschaft und Einziehung der zurückerworbenen Aktien 13.03.2026, 17:06 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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Name Aktuell Diff. Börse
Cliq Digital 3,25 EUR +0,93 % Lang & Schwarz

^Düsseldorf, 13. März 2026 - Vorstand und Aufsichtsrat der CLIQ Digital AG

(?CLIQ" oder ?Gesellschaft") haben heute beschlossen, ihre Aktionäre für den

24. April 2026, 10:00 Uhr (MESZ), zu einer außerordentlichen Hauptversammlung

(?aoHV 2026") einzuladen. Die Einladung zur aoHV 2026 wird kurzfristig im

Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Anlass

für die aoHV 2026 ist ein Einberufungsverlangen der Aktionärin Dylan Media B.V

(?Dylan Media") vom 10. März 2026, über das die Gesellschaft den Kapitalmarkt

bereits mittels Ad-hoc-Mitteilung vom gleichen Tag informiert hat

(?Einberufungsverlangen").

In dem Einberufungsverlangen hat Dylan Media formell beantragt, dass die

Tagesordnung der aoHV 2026 die Beschlussfassung über die Durchführung eines

öffentlichen Teilrückkaufangebots der Gesellschaft an alle Aktionäre zum Erwerb

von bis zu 2.987.012 Aktien, entsprechend rund 51 % des Grundkapitals der

Gesellschaft, gegen eine Gegenleistung in Höhe von EUR 3,85 je Aktie

(?Rückerwerbsangebot"), verbunden mit einer Herabsetzung des Grundkapitals der

Gesellschaft durch Einziehung der im Rahmen des Rückerwerbsangebots zu

erwerbenden Aktien, umfasst.

Sofern dem Beschlussvorschlag in der aoHV 2026 zugestimmt wird, wird CLIQ ein

Rückerwerbsangebot veröffentlichen, welches es den Aktionären der Gesellschaft -

im Rahmen des beschlossenen Rückkaufvolumens - ermöglicht, ihre Aktien zu einem

Preis von EUR 3,85 je Aktie an die Gesellschaft zu veräußern. Dylan Media hat

sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, das Rückerwerbsangebot nicht

anzunehmen. Die im Rahmen des Rückerwerbsangebots erworbenen Aktien würden von

der Gesellschaft nach Abschluss des Rückerwerbsangebots eingezogen. Hierdurch

würde das Grundkapital von CLIQ entsprechend herabgesetzt.

Dylan Media hat im Rahmen ihres Einberufungsverlangens zudem empfohlen, im

Zusammenhang mit dem Rückerwerbsangebot und der Kapitalherabsetzung ein

Delisting der Aktien der Gesellschaft ernsthaft zu erwägen. Nach der

Beschlussfassung und der Durchführung des Rückerwerbsangebots beabsichtigt CLIQ,

eine Entscheidung über ein Delisting zu treffen.

Kontakt

CLIQ Digital AG

Grünstraße 8

40212 Düsseldorf, Deutschland

investors@cliqdigital.com

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