Anzeige
+++Hot Stock!: China kontrolliert Antimon, eines der hochgradigsten Projekte der Welt?! China kontrolliert Antimon, eines der hochgradigsten Projekte der Welt?!+++
GNW-News

CLIQ Digital AG: Außerordentliche Hauptversammlung am 24. April 2026 zur Beschlussfassung über Teilrückerwerbsangebot der Gesellschaft und Einziehung der zurückerworbenen Aktien 13.03.2026, 17:06 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Cliq Digital 3,655 EUR ±0,00 % Lang & Schwarz
Düsseldorf,  13. März  2026 - Vorstand  und  Aufsichtsrat  der  CLIQ  Digital AG
(?CLIQ"  oder ?Gesellschaft")  haben heute  beschlossen, ihre  Aktionäre für den
24. April 2026, 10:00 Uhr  (MESZ),  zu  einer außerordentlichen Hauptversammlung
(?aoHV  2026") einzuladen.  Die  Einladung  zur  aoHV  2026 wird  kurzfristig im
Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Anlass
für  die aoHV 2026 ist ein Einberufungsverlangen  der Aktionärin Dylan Media B.V
(?Dylan  Media") vom  10. März 2026, über das  die Gesellschaft den Kapitalmarkt
bereits    mittels   Ad-hoc-Mitteilung   vom   gleichen   Tag   informiert   hat
(?Einberufungsverlangen").
In  dem  Einberufungsverlangen  hat  Dylan  Media  formell  beantragt,  dass die
Tagesordnung  der  aoHV  2026 die  Beschlussfassung  über die Durchführung eines
öffentlichen  Teilrückkaufangebots der Gesellschaft an alle Aktionäre zum Erwerb
von  bis  zu  2.987.012 Aktien,  entsprechend  rund  51 %  des Grundkapitals der
Gesellschaft,   gegen   eine   Gegenleistung  in  Höhe  von  EUR 3,85  je  Aktie
(?Rückerwerbsangebot"),  verbunden mit einer  Herabsetzung des Grundkapitals der
Gesellschaft   durch   Einziehung  der  im  Rahmen  des  Rückerwerbsangebots  zu
erwerbenden Aktien, umfasst.
Sofern  dem Beschlussvorschlag in  der aoHV 2026 zugestimmt  wird, wird CLIQ ein
Rückerwerbsangebot veröffentlichen, welches es den Aktionären der Gesellschaft -
im  Rahmen des beschlossenen Rückkaufvolumens - ermöglicht, ihre Aktien zu einem
Preis  von EUR 3,85 je Aktie  an die Gesellschaft zu  veräußern. Dylan Media hat
sich  gegenüber  der  Gesellschaft  verpflichtet,  das  Rückerwerbsangebot nicht
anzunehmen.  Die im Rahmen des  Rückerwerbsangebots erworbenen Aktien würden von
der  Gesellschaft nach  Abschluss des  Rückerwerbsangebots eingezogen. Hierdurch
würde das Grundkapital von CLIQ entsprechend herabgesetzt.
Dylan  Media  hat  im  Rahmen  ihres  Einberufungsverlangens zudem empfohlen, im
Zusammenhang   mit   dem  Rückerwerbsangebot  und  der  Kapitalherabsetzung  ein
Delisting   der   Aktien   der  Gesellschaft  ernsthaft  zu  erwägen.  Nach  der
Beschlussfassung und der Durchführung des Rückerwerbsangebots beabsichtigt CLIQ,
eine Entscheidung über ein Delisting zu treffen.
Kontakt
CLIQ Digital AG
Grünstraße 8
40212 Düsseldorf, Deutschland
investors@cliqdigital.com
Â
Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer