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Merus N.V. gibt geplantes öffentliches Zeichnungsangebot von Stammaktien bekannt 05.06.2025, 10:38 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Merus 75,50 EUR -6,79 % Düsseldorf

^UTRECHT, Niederlande, und CAMBRIDGE, Massachusetts, June 05, 2025 (GLOBE

NEWSWIRE) -- Merus N.V. (Nasdaq: MRUS) (?Merus", das ?Unternehmen", ?wir" und

?unser"), ein Onkologieunternehmen, das innovative, multispezifische Antikörper

in voller Länge und Antikörper-Wirkstoff-Konjugate (Biclonics(®), Triclonics(®)

und ADClonics(®)) entwickelt, gab heute den Start eines geplanten öffentlichen

Zeichnungsangebots seiner Stammaktien (die ?Angebotsaktien") bekannt. Alle

Stammaktien werden von Merus angeboten. Darüber hinaus plant Merus, den

Konsortialbanken eine 30-tägige Option zum Kauf von bis zu weiteren 15 % der

Angebotsaktien (die ?Optionsaktien" und zusammen mit den Angebotsaktien die

?Aktien") einzuräumen. Das Angebot ist den Marktbedingungen und sonstigen

Abschlussbedingungen unterworfen und es kann nicht garantiert werden, ob oder

wann das Angebot abgeschlossen, welchen Umfang es tatsächlich haben und zu

welchen Bedingungen es erfolgen wird.

Merus beabsichtigt derzeit, den Nettoerlös aus dem Angebot zusammen mit seinen

vorhandenen Barmitteln, Barmitteläquivalenten und handelbaren Wertpapieren zu

verwenden, um die klinische Entwicklung seiner Produktkandidaten und die

präklinische Forschung und Technologieentwicklung voranzutreiben, sowie als

Betriebskapital und für allgemeine Unternehmenszwecke.

Jefferies, BofA Securities, Leerink Partners, Guggenheim Securities, Truist

Securities und LifeSci Capital fungieren gemeinsam als Konsortialführer für das

Angebot. Van Lanschot Kempen fungiert als Lead Manager für das Angebot.

Das Angebot erfolgt im Rahmen eines Shelf Registration Statement auf Formular S-

3, das am 28. Februar 2024 bei der Securities and Exchange Commission (SEC)

eingereicht wurde und mit der Einreichung wirksam wurde. Das Angebot erfolgt

ausschließlich mittels eines schriftlichen Prospekts und eines

Prospektnachtrags, die Teil der Registrierungserklärung sind, die - um Zweifel

auszuschließen - keinen ?Prospekt" im Sinne (i) der Verordnung (EU) 2017/1129

(die ?Prospektverordnung") darstellen und von keiner zuständigen Behörde in

einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (der ?EWR") geprüft

wurden. Dies gilt gleichermaßen für (ii) die Prospektverordnung, die kraft des

European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts im Vereinigten

Königreich ist (die ?Prospektverordnung des Vereinigten Königreichs") und von

der Financial Conduct Authority im Vereinigten Königreich nicht geprüft wurde.

Ein vorläufiger Prospektnachtrag und ein begleitender Prospekt für das Angebot

werden bei der SEC eingereicht und werden auf der Website der SEC unter

www.sec.gov verfügbar sein. Exemplare des vorläufigen Prospektnachtrags und des

zugehörigen Prospekts bezüglich des Angebots sind, sobald sie verfügbar sind,

bei Jefferies LLC, Attention: Equity Syndicate Prospectus Department, 520

Madison Avenue, New York, NY 10022 oder telefonisch unter (877) 821-7388 sowie

per E-Mail unter Prospectus_Department@Jefferies.com

(mailto:Prospectus_Department@Jefferies.com); BofA Securities NC1-0220-02-25,

Attention: Prospectus Department, 201 North Tryon Street, Charlotte, NC

28255-0001 oder per E-Mail an dg.prospectus_requests@bofa.com

(mailto:dg.prospectus_requests@bofa.com); Leerink Partners LLC, Attention:

Syndicate Department, 53 State Street, 40th Floor, Boston, MA 02109 oder

telefonisch unter (800) 808-7525 Durchwahl: 6105 sowie per E-Mail an

syndicate@leerink.com (mailto:syndicate@leerink.com); Guggenheim Securities,

LLC, Attention: Equity Syndicate Department, 330 Madison Avenue, 8th Floor, New

York, NY 10017 oder telefonisch unter (212) 518-9544 sowie per E-Mail an

GSEquityProspectusDelivery@guggenheimpartners.com

(mailto:GSEquityProspectusDelivery@guggenheimpartners.com); oder Truist

Securities, Inc., Attention: Equity Capital Markets, 3333 Peachtree Road NE,

9th Floor, Atlanta, GA 30326 unter (800) 685-4786 sowie per E-Mail an

truistsecurities.prospectus@truist.com

(mailto:truistsecurities.prospectus@truist.com) erhältlich.

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Kaufangebots für diese Wertpapiere dar, noch dürfen diese

Wertpapiere in einem Staat oder einer Rechtsordnung verkauft werden, in der

solch ein Angebot, eine Aufforderung oder ein Verkauf vor der Registrierung oder

Qualifizierung gemäß den Wertpapiergesetzen einer solchen Rechtsordnung

ungesetzlich wäre.

Bei dieser Pressemitteilung handelt es sich um Werbung und nicht um einen

Prospekt im Sinne der Prospektverordnung oder der Prospektverordnung des

Vereinigten Königreichs.

EWR:

In jedem Mitgliedstaat des EWR (jeweils ein ?relevanter Staat") wurden oder

werden im Rahmen des Angebots keine Aktien öffentlich angeboten, bevor nicht ein

Prospekt für die Aktien veröffentlicht wurde, der von der zuständigen Behörde in

diesem relevanten Staat gebilligt oder gegebenenfalls in einem anderen

relevanten Staat gebilligt und der zuständigen Behörde in diesem relevanten

Staat notifiziert wurde, jeweils in Übereinstimmung mit der Prospektverordnung,

mit der Ausnahme, dass die Aktien in diesem relevanten Staat jederzeit

öffentlich angeboten werden können:

* jeder juristischen Person, die ein ?qualifizierter Anleger" im Sinne von

Artikel 2 der Prospektverordnung ist;

* weniger als 150 natürlichen oder juristischen Personen (ausgenommen

qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung), sofern

die vorherige Zustimmung der Vertreter für ein solches Angebot eingeholt

wird; und

* unter allen anderen Umständen, die unter Artikel 1 Absatz 4 der

Prospektverordnung fallen,

vorausgesetzt, dass weder wir noch eine der Konsortialbanken bei einem solchen

Angebot der Aktien verpflichtet sind, einen Prospekt gemäß Artikel 3 der

Prospektverordnung zu veröffentlichen oder einen Prospekt gemäß Artikel 23 der

Prospektverordnung zu ergänzen. Jede Person, die erstmalig Aktien erwirbt oder

der ein Angebot unterbreitet wird, gilt uns und den Konsortialbanken gegenüber

als zugesichert, garantiert, anerkannt und zugestimmt habend, dass sie ein

?qualifizierter Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung ist.

Für die Zwecke des Vorstehenden bedeutet der Ausdruck ?öffentliches Angebot" in

Bezug auf die Aktien in einem relevanten Staat die Übermittlung ausreichender

Informationen über die Bedingungen des Angebots und die anzubietenden Aktien in

beliebiger Form und auf beliebigem Wege, um einen Anleger in die Lage zu

versetzen, sich für den Kauf oder die Zeichnung von Aktien zu entscheiden, und

der Ausdruck ?Prospektverordnung" bedeutet die Verordnung (EU) 2017/1129.

Vereinigtes Königreich:

Vor der Veröffentlichung eines von der britischen Finanzaufsichtsbehörde

(Financial Conduct Authority) genehmigten Verkaufsprospekts für die Aktien

wurden und werden keine Aktien im Rahmen dieses Angebots im Vereinigten

Königreich öffentlich angeboten, jedoch können die Aktien im Vereinigten

Königreich jederzeit öffentlich angeboten werden:

a. einer juristischen Person, bei der es sich um einen qualifizierten Anleger

im Sinne von Artikel 2 der britischen Prospektverordnung handelt;

b. weniger als 150 natürlichen oder juristischen Personen (bei denen es sich

nicht um qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel 2 der britischen

Prospektverordnung handelt), vorbehaltlich der Einholung der Einwilligung

der Vertreter für ein solches Angebot; und

c. unter allen anderen Umständen, die unter Abschnitt 86 des Financial Services

and Markets Act 2000 (der ?FSMA") fallen,

vorausgesetzt, dass weder wir noch eine der Konsortialbanken bei einem solchen

Angebot der Aktien verpflichtet sind, einen Prospekt gemäß Abschnitt 85 des FSMA

oder Artikel 3 der Prospektverordnung des Vereinigten Königreichs zu

veröffentlichen oder einen Prospekt gemäß Artikel 23 der Prospektverordnung des

Vereinigten Königreichs zu ergänzen. Jede Person im Vereinigten Königreich, die

erstmalig Aktien erwirbt oder der ein Angebot unterbreitet wird, gilt uns und

den Konsortialbanken gegenüber als zugesichert, garantiert, anerkannt und

zugestimmt habend, dass sie ein ?qualifizierter Anleger" im Sinne der

Prospektverordnung des Vereinigten Königreichs ist.

Für die Zwecke dieser Regelung bedeutet der Ausdruck ?öffentliches Angebot" in

Bezug auf die Aktien im Vereinigten Königreich die Übermittlung ausreichender

Informationen über die Bedingungen des Angebots und die anzubietenden Aktien in

beliebiger Form und auf beliebigem Wege, um einen Anleger in die Lage zu

versetzen, sich für den Kauf oder die Zeichnung von Anteilen zu entscheiden.

Darüber hinaus steht die Transaktion, auf die sich diese Pressemitteilung

bezieht, im Vereinigten Königreich nur Personen zur Verfügung, die

?qualifizierte Anleger" (gemäß der Definition in der Prospektverordnung des

Vereinigten Königreichs) sind, (i) die über berufliche Erfahrung in Bezug auf

Anlagen verfügen, die unter Artikel 19(5) der FSMA (Financial Promotion) Order

2005 in der geänderten Fassung (die ?Verordnung") fallen, und/oder (ii) bei

denen es sich um vermögende Personen (oder Personen, denen der Prospekt auf

andere Weise rechtmäßig übermittelt werden kann) handelt, die unter Artikel 49

(2) (a) bis (d) der Verordnung fallen (alle diese Personen werden zusammen als

?relevante Personen" bezeichnet). Im Vereinigten Königreich sind die hierin

genannten Wertpapiere nur für relevante Personen verfügbar, und jede

Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder

zum anderweitigen Erwerb dieser Wertpapiere wird nur mit relevanten Personen

getroffen. Jede Person im Vereinigten Königreich, die keine relevante Person

ist, sollte nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts handeln

oder sich darauf verlassen.

Über Merus N.V.

Merus ist ein Onkologieunternehmen, das innovative humane bispezifische und

trispezifische Antikörpertherapeutika in voller Länge mit der Bezeichnung

Multiclonics(®) entwickelt. Multiclonics(®) werden mittels Standardverfahren der

Branche hergestellt und haben in vorklinischen und klinischen Studien gezeigt,

dass sie mehrere der gleichen Eigenschaften wie herkömmliche humane monoklonale

Antikörper aufweisen, wie z. B. eine lange Halbwertszeit und eine geringe

Immunogenität.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private

Securities Litigation Reform Act aus dem Jahr 1995. Alle in dieser

Pressemitteilung enthaltenen Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen

beziehen, sollten als zukunftsgerichtete Aussagen betrachtet werden,

einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Aussagen bezüglich des Abschlusses

und des Zeitpunkts des geplanten Angebots, der Erwartungen hinsichtlich der

Gewährung einer 30-tägigen Option für den Kauf zusätzlicher Stammaktien durch

die Konsortialbanken und der beabsichtigten Verwendung von Nettoerlösen aus dem

Angebot. Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den derzeitigen

Erwartungen der Geschäftsleitung. Sie sind weder Versprechen noch Garantien und

unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen

wichtigen Faktoren, die dazu führen können, dass unsere tatsächlichen

Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge erheblich von den zukünftigen Ergebnissen,

Entwicklungen oder Erfolgen abweichen, die durch die zukunftsgerichteten

Aussagen ausgedrückt oder impliziert wurden. Hierzu gehören u. a.: unser Bedarf

an zusätzlichen finanziellen Mitteln, die ggf. nicht verfügbar sind, sodass wir

unsere Geschäfte einschränken oder Rechte an unseren Technologien oder an

Biclonics®, Triclonics® und multispezifischen Antikörperkandidaten abtreten

müssen; potenzielle Verzögerungen beim Erhalt der gesetzlichen Zulassung, die

sich auf die Vermarktung unserer Produktkandidaten und die Erwirtschaftung von

Umsätzen/Gewinnen auswirken; das langwierige und teure Verfahren zur Entwicklung

klinischer Arzneimittel mit ungewissem Ausgang; die Unvorhersehbarkeit unserer

in der vorklinischen Phase durchgeführten Bemühungen, marktfähige Arzneimittel

zu entwickeln; mögliche Verzögerungen bei der Aufnahme von Patienten, was den

Erhalt der benötigten gesetzlichen Zulassungen negativ beeinflussen könnte;

unsere Abhängigkeit von Dritten bei der Durchführung unserer klinischen Studien

und die nicht zufriedenstellende Leistungsfähigkeit dieser Dritten; Auswirkungen

der globalen Instabilität infolge des Russland-Ukraine-Kriegs und des Kriegs im

Nahen Osten; dass wir im Rahmen unserer Zusammenarbeit ggf. keine geeigneten

Biclonics® oder bispezifischen Antikörperkandidaten identifizieren oder dass die

Leistungsfähigkeit im Rahmen unserer Zusammenarbeit ggf. nicht zufriedenstellend

ist; unsere Abhängigkeit von Dritten hinsichtlich der Produktion unserer

Produktkandidaten, die unsere Entwicklungs- und Vertriebsbemühungen ggf.

verzögert, verhindert oder beeinträchtigt; Schutz unserer proprietären

Technologie; unsere Patente werden möglicherweise für ungültig oder nicht

durchsetzbar befunden, von Mitbewerbern umgangen, und unsere Patentanträge

werden möglicherweise für nicht die Vorschriften und Verordnungen der

Patentierbarkeit erfüllend befunden; es gelingt uns möglicherweise nicht,

bestehende und potenzielle Gerichtsverfahren wegen Verletzung des geistigen

Eigentums Dritter zu gewinnen; unsere eingetragenen oder nicht eingetragenen

Marken oder Handelsnamen werden möglicherweise angefochten, verletzt, umgangen

oder für generisch erklärt oder als gegen andere Marken verstoßend erachtet.

Diese und andere wichtige Faktoren, die unter der Überschrift ?Risikofaktoren"

in unserem Quartalsbericht auf Formblatt 10-Q für den Zeitraum bis zum 31. März

2025, der am 7. Mai 2025 bei der Securities and Exchange Commission (SEC)

eingereicht wurde, sowie in unseren anderen bei der SEC eingereichten Berichten

beschrieben sind, könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse

erheblich von den in dieser Pressemitteilung gemachten zukunftsgerichteten

Aussagen abweichen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen geben die Einschätzungen

der Geschäftsleitung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung

wieder. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese

zukunftsgerichteten Aussagen zu einem bestimmten Zeitpunkt ggf. zu

aktualisieren, und lehnen jedwede Verpflichtung dazu ab, auch wenn sich unsere

Ansichten aufgrund zukünftiger Ereignisse ändern, es sei denn, dies ist durch

das geltende Gesetz vorgeschrieben. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sollten

nicht als unsere Ansichten zu einem Zeitpunkt nach dem Datum dieser

Pressemitteilung verstanden werden.

Multiclonics®, ADClonics®, Biclonics® und Triclonics® sind eingetragene Marken

von Merus N.V.

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