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Drohnenabwehr im Inland Aufgabe für Bundespolizei 02.10.2025, 17:53 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BERLIN (dpa-AFX) - Der Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgeworfen, er nehme seine Verantwortung für den Schutz vor unerlaubten Drohnenüberflügen und russischen Desinformationskampagnen nicht richtig wahr. "Die Kompetenz für die Luftsicherheit und für den Schutz der kritischen Infrastruktur liegt ganz klar beim Bund", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion. "Diese Aufgabe allein an die Bundeswehr zu delegieren, greift bei Weitem zu kurz."

Ohne eine Verfassungsänderung wäre dies auch gar nicht möglich, gibt der Grünen-Politiker zu bedenken. "Selbst wenn man den Spannungsfall erklären würde, damit die Bundeswehr übernimmt, bräuchte man dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag."

Dobrindt hatte gesagt: "Wir stellen fest, dass es eine hybride Bedrohungslage gibt, die steigt." Neben der Polizei müsse auch die Bundeswehr die Möglichkeit erhalten, Drohnen abzuwehren. Nicht jede Drohne, auch von fremden Mächten gesteuert, sei automatisch eine Bedrohung, betonte der Innenminister. Oft gehe es einfach um Provokation. Unter hybrider Kriegsführung versteht man, dass Angreifer auf eine Kombination aus klassischen Militäreinsätzen, wirtschaftlichem Druck, Computerangriffen bis hin zu Propaganda in den Medien und sozialen Netzwerken setzen.

Bundespolizei hat Kompetenz und Präsenz in der Fläche

Anstatt ständig auf andere zu verweisen, müsse Dobrindt in enger Absprache mit den Ländern jetzt einen Gesetzesvorschlag für eine klare Bundeszuständigkeit für die Drohnenabwehr vorlegen, fordert von Notz. Schließlich sei Gefahrenabwehr eine originär polizeiliche Aufgabe. "Die Bundespolizei hat zweifellos heute schon viel Know-how und könnte dies durchaus übernehmen."

Die Verantwortung für den Katastrophenschutz liegt in Deutschland bei den Ländern. Der Schutz der Bevölkerung im Spannungs- oder Verteidigungsfall ist eine Aufgabe, um die sich der Bund kümmern muss.

Ermittlungen in Norddeutschland

Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat nach Drohnensichtungen in Schleswig-Holstein in der Nacht zum Freitag ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Wegen der teilweise im Verbund erfolgten Drohnenüberflüge liege der Anfangsverdacht einer Straftat des "sicherheitsgefährdenden Abbildens" vor, sagte die Leitende Oberstaatsanwältin Stephanie Gropp im Ausschuss.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte am Montag angekündigt, dass er die Schlagkraft der bayerischen Polizei im Kampf gegen illegale Drohnenüberflüge deutlich erweitern will - bis hin zu einem schnellen Abschuss.

Die Drohnenabwehr sei nur ein kleiner Teil des Problems, betont von Notz. Auch bei der Bekämpfung von Desinformation und dem Schutz vor Sabotage sei das Bundesinnenministerium viel zu langsam./abc/DP/men

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