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Grundgesetz für Hitzeschutz ändern? Skepsis aus der Union 13.08.2026, 05:57 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) will den Umgang mit Hitzephasen und ihren Folgen zu einer gemeinsamen Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen machen - doch in der Union stößt er auf Skepsis. "Eine solche neue, breite Kompetenz des Bundes würde zwar die Verfassungsjuristen auf Jahre mit Abgrenzungsfragen beschäftigen, aber keinen Vorteil für das Klima bringen", sagte der Vizevorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

"Eine allgemeine Klimaschutzkompetenz würde im Zweifelsfalle im Bereich des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsrechts kaum noch etwas von der Gesetzgebungskompetenz der Länder übriglassen, denn fast alles hat Relevanz für den Klimaschutz", sagte der CDU-Politiker.

Bundesumweltminister Schneider hatte angekündigt, er werde im zweiten Halbjahr einen Vorschlag machen, wie das Grundgesetz entsprechend angepasst werden sollte, um sein Vorhaben umzusetzen. "Ich möchte, dass wir im Grundgesetz eine Möglichkeit schaffen, dass der Bund eine Kompetenz für Handlung, Taten, aber auch Ausgaben hat. Das haben wir bisher nicht", sagte Schneider. Derzeit könne der Bund Anpassungsmaßnahmen wie etwa Klimaanlagen oder die Schaffung von mehr Schatten nur sehr schwer als Modellprojekte finanzieren.

Grünen-Fraktionschefin: Fordern das schon lange

Offen für den Vorschlag zeigte sich Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge: "Wenn der Umweltminister nun den Vorstoß macht, das Grundgesetz zu ändern, damit der Bund die Kommunen bei der Klimaanpassung stärker unterstützen kann, ist das eine richtige Initiative.". Die Grünen forderten das schon lange und "würden so eine Reform selbstverständlich unterstützen". Zudem verlangte Dröge konkrete Entscheidungen der Bundesregierung, um Kommunen beim Hitzeschutz besser zu unterstützen.

Der klimapolitische Sprecher der Linksfraktion, Fabian Fahl, sagte, Schneiders Vorstoß könne ein Schritt in die richtige Richtung sein. "Ob wir diesen als Fraktion unterstützen, werden wir prüfen. Denn wichtiger als eine Grundgesetzänderung wären konkrete Maßnahmen." Zum Beispiel müsse der Bund jetzt schon den finanziellen Handlungsspielraum für Kommunen erweitern. "Solange die Regierung nicht bereit dazu ist, diese Kosten zu tragen, nutzt auch eine Grundgesetzänderung leider wenig."

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