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Haferriegel-Hersteller vs. Ritter Sport

'sehr überraschend' 15.10.2026, 12:32 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Nachdem Ritter Sport im Markenrechtsstreit mit dem Haferriegel-Hersteller Wacker aus Mannheim auf einen Sieg vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hoffen kann, hat sich das Ehepaar Wacker schockiert gezeigt. "Es war tatsächlich sehr, sehr überraschend", sagte Geschäftsführerin Melanie Wacker zur Position des Gerichts. "Ich glaube, wir müssen uns auch so ein bisschen beherrschen, dass wir nicht anfangen zu weinen."

Zuvor hatte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Stuttgart Zustimmung für die Klage des Schokoladenherstellers gegen die Firma Wacker signalisiert. Die quadratischen Verpackungen seien "überdurchschnittlich" ähnlich, es bestehe Verwechslungsgefahr bei den Produkten, die zudem einen sehr ähnlichen Verwendungszweck hätten, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Stefani.

Gericht sieht Verstoß gegen Markengesetz

Ritter Sport habe der Nutzung der Marke nicht zugestimmt. "Es ist ein Verstoß gegen das Markengesetz gegeben", sagte Stefani. Es bestehe Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz. (Az.: 2 U 3/26) Das Urteil soll am 5. November verkündet werden.

Melanie Wacker sagte: "Also nach wie vor, wir sehen uns wahnsinnig im Recht." Sie müssten sich überlegen, ob sie gegen die Entscheidung letztlich vorgehen wollten oder nicht. "So emotional sagt man jetzt auf jeden Fall: "Weiter", weil es einen wahnsinnig ärgert und man sich wahnsinnig ungerecht behandelt fühlt", sagte die 37-Jährige. "Aber natürlich müssen wir auch wirtschaftlich denken." Nach Angaben ihrer Anwältin könnte ein Rechtsstreit bis zum Bundesgerichtshof am Ende bis zu 80.000 Euro kosten - sollten sie verlieren.

Ritter Sport klagte 2025 gegen die Firma Wacker

Ritter Sport hatte 2025 den Mannheimer Hersteller des quadratischen Haferriegels "Monnemer Quadrat Bio" verklagt. Der Schokoladenhersteller sieht durch die quadratische Verpackung des Haferriegels sein Markenrecht verletzt: Für Ritter Sport ist beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Art Blanko-Verpackung registriert. Neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite.

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