Anzeige
+++Analysten prognostizierten 13,5 Millionen C$ Umsatz.: Das Unternehmen meldete 20,5 Millionen C$.+++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige
Heizgesetz

'Bio-Treppe' nur bis 2040 05.05.2026, 15:20 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Bei Gas- und Ölheizungen soll bis 2040 die Nutzung von mindestens 60 Prozent klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan oder synthetischer Treibstoff vorgeschrieben werden. Dies geht aus dem Entwurf zur Reform des sogenannten Heizungsgesetzes aus dem Haus von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hervor. Weitere Vorgaben der sogenannten Bio-Treppe für die Zeit nach 2040 enthält der Entwurf nicht. Kritiker fürchten deshalb um die deutschen Klimaziele.

Übergang zum klimafreundlichen Heizen

Die Koalition will mit dem sogenannten Gebäudemodernisierungsgesetz das sehr umstrittene Heizgesetz der Ampelkoalition ersetzen. Hauptpunkt ist die Abkehr von der Vorgabe, dass bei neuen Heizungen in der Regel mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden müssen. Damit hätten neue Gas- und Ölheizungen keine Chance mehr - doch die Klausel soll gekippt werden. Um dennoch den Übergang zum klimafreundlichen Heizen zu schaffen, soll ein wachsender Anteil der Brennstoffe nicht mehr fossil sein, sondern aus nachwachsenden beziehungsweise künstlichen Rohstoffen kommen.

Das ist seit einigen Wochen bekannt. Neu im Referentenentwurf sind nun die genauen Stufen der Bio-Treppe: Ab Januar 2029 sollen mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent. Damit enden die Stufen der Bio-Treppe.

"Eine ganz dumme Idee"?

Deutschland hat sich jedoch das Ziel gesetzt, ab 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Das bedeutet, dass dann keine zusätzlichen Treibhausgase in die Atmosphäre geblasen werden dürfen. Um dies zu erreichen, dürfen dann eigentlich keine fossilen Brennstoffe wie Öl, Gas oder Kohle mehr genutzt werden - zumindest nicht ohne Speicherung des entstehenden Kohlendioxids.

Die Grünen üben deshalb scharfe Kritik an dem Referentenentwurf des sogenannten Heizungsgesetzes. "Das Gesetz kippt das Verbot fossiler Brennstoffe ab dem 1.1. 2045 - und untergräbt damit das Klimaziel 2045", sagte der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner der Deutschen Presse-Agentur. "Ohne ein klares Aus für Öl und Gas in Heizungen sind die Klimaziele unerreichbar und wir bleiben abhängig von fossilen Energien - eine ganz dumme Idee", erklärte Kellner.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer