HINTERGRUND/Neue Regeln beim Elterngeld

Was plant Prien? 07.07.2026, 08:35 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Füttern, wickeln, baden, singen, spielen: Wer künftig für sein Baby eine berufliche Auszeit nimmt, muss sich auf Änderungen beim Elterngeld einstellen. Familienministerin Karin Prien (CDU) hat ein neues Modell vorgelegt. Sie will Väter mehr in die Erziehungsarbeit einbinden. Aber es geht auch darum, 500 Millionen Euro im Jahr zu sparen.

So soll es die staatliche Leistung künftig nur noch 12 statt bisher 14 Monate geben - sofern beide Elternteile jeweils mindestens drei Monate der Erziehungszeit übernehmen. Zugleich sollen die monatlichen Summen erstmals seit fast 20 Jahren ein klein bisschen steigen.

Das Familienministerium bestätigte entsprechende Informationen des Portals "Politico", allerdings mit dem Hinweis, dass der Gesetzentwurf noch in der Ressortabstimmung sei. Erst muss sich also die Regierung final einig werden, dann ist das Parlament am Zuge. Einige wichtige Punkte im Überblick:

Was ist das Elterngeld überhaupt?

Eingeführt wurde das Elterngeld 2007, um Paare zum Nachwuchs zu ermutigen und Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Seither gibt es auf Antrag mindestens 300 Euro pro Monat, höchstens aber 1.800 Euro. Die Einkommensgrenze liegt seit 1. April 2025 bei 175.000 Euro: Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuerndem Jahreseinkommen darüber bekommen die Leistung nicht mehr. Das Elterngeld wird derzeit 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide Elternteile mit jeweils mindestens zwei Monaten an der Betreuung beteiligen. Mit "Elterngeld Plus" kann man die Zahlungsdauer strecken, dafür sind die monatlichen Summen kleiner.

Wer bekommt das Elterngeld bislang?

2025 bezogen nach Angaben des Statistischen Bundesamts 1,61 Millionen Menschen Elterngeld, darunter 1,19 Millionen Frauen und 417.000 Männer. Diese Zahlen sinken wegen des Geburtenrückgangs seit Jahren und lagen im vergangenen Jahr um 13,9 Prozent niedriger als 2021. Der Väteranteil - also der Anteil der Männer an allen Elterngeldbeziehern - betrug zuletzt 25,9 Prozent.

Die staatlichen Ausgaben für die Leistung sanken nach Daten des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe in den vergangenen Jahren konstant - weil weniger Babys geboren wurden. Waren es 2022 noch gut 7,6 Milliarden Euro, so lag die Summe 2025 bei knapp 7,1 Milliarden Euro.

Schon im Koalitionsvertrag 2025 hatten Union und SPD Änderungen vereinbart. "Wir entwickeln das Elterngeld weiter, indem wir mehr Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit, insbesondere mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung setzen", hieß es da. Jetzt erhöhen Sparzwänge den Reformdruck.

Was soll sich jetzt genau ändern?

Nur noch 12 statt 14 Monate und drei statt zwei Vätermonate - so will Prien das Modell ändern. "Drei Monate sind zukünftig für jedes Elternteil reserviert", zitiert das Portal "Politico" aus Priens Gesetzentwurf. "Sechs weitere Monate können zwischen den Eltern flexibel aufgeteilt werden." Alleinerziehende können aber bis zu zwölf Monate volles Elterngeld erhalten.

Der Mindestbetrag soll demnach von 300 auf 330 Euro und der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro steigen. Es bleibe grundsätzlich bei der Regelung, dass das Elterngeld bei 65 Prozent des Nettoeinkommens liegt.

Der Gesetzentwurf beinhalte auch eine Änderung des Mutterschutzgesetzes, hieß es weiter: "Mit der Neuregelung werden arbeitszeitliche Beschäftigungsverbote auf zwölf Monate nach der Entbindung eingeschränkt."

Wie wird sich das auswirken?

Der Deutsche Frauenrat sieht die Kürzungen im Etat des Familienministeriums kritisch. Dieser werde im kommenden Jahr um acht Prozent schrumpfen, bis 2029 sogar um bis zu ein Fünftel, warnt die Vorsitzende Beate von Miquel. Gespart werde ausgerechnet bei der beliebtesten familienpolitischen Leistung, dem Elterngeld. "Die Bundesregierung hat jungen Menschen im Koalitionsvertrag versprochen, ihre Familienplanung mit einer verbesserten Leistung zu stärken", erklärte von Miquel. "Nun soll im nächsten Jahr allein hier eine halbe Milliarde eingespart werden. Mütter werden diese Kürzungen zulasten der eigenen Berufstätigkeit kompensieren."

Auch das Zukunftsforum Familie warnt vor Kürzungen beim Elterngeld. Stattdessen solle der Mindestbetrag auf 506 Euro angehoben und anschließend "dynamisiert" werden, erklärte der Verband.

Was wünschen sich Eltern eigentlich?

In einer 2025 veröffentlichten Umfrage für die Bertelsmann-Stiftung unter 2.500 Menschen sagten 45 Prozent der Frauen und 42 Prozent der Männer, sie hätten beim Elterngeld eigentlich gerne ein "egalitäres Modell": Jedes Elternteil solle sieben Monate Elternzeit nehmen - bezogen auf die bisher gültige Gesamtdauer von 14 Monaten Elterngeld. Eine solche Aufteilung war wohl im Familienministerium auch einmal im Gespräch, wurde aber dann doch nicht weiter verfolgt. In der Umfrage unterstützten 39 Prozent die bisher übliche Aufteilung der Betreuungszeit von zwölf Monaten für die Mutter und zwei Monaten für den Vater.

Die Autoren der Bertelsmann-Studie kamen zu dem Schluss, dass mehr Vätermonate auch volkswirtschaftlich Sinn ergäben. Demnach wäre zu erwarten, dass Frauen schneller in den Job zurückkehren, was den Fachkräftemangel mindern könnte. Die Eltern wurden auch befragt, was ihnen sonst noch in der Kinderphase helfen würde. Die häufigste Antwort: "Weniger Behördenkram und eine leichtere Antragstellung". Das sagten 44 Prozent.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer