'Hitzekuppel' lässt USA schon im März brüten 20.03.2026, 08:10 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Eine ungewöhnlich frühe Hitzewelle trifft viele Menschen in den USA. Laut dem US-Wetterdienst sollten die teils extremen Temperaturen in großen Teilen des Landes bis zum Wochenende anhalten, bevor diese "Hitzekuppel" allmählich Richtung Osten abziehe. Für die südwestlichen Bundesstaaten und vor allem in den Tälern Kaliforniens und den Wüstengebieten Arizonas warnte die Behörde vor starker bis extremer Hitze.

Aber auch in nördlichen Bundesstaaten wie Nebraska und South Dakota ist es für die Jahreszeit außergewöhnlich warm. Angesichts der Trockenheit steigt laut der Behörde die Gefahr von Waldbränden.

Der Wetterdienst ging davon aus, dass die Höchsttemperaturen die bisherigen Monatsrekorde für März brechen werden. Selbst die Tiefsttemperaturen seien aktuell so hoch, dass sie nicht wirklich Abkühlung brächten.

Spitzenwert von 43,3 Grad - im März

Ein Dutzend Städte, darunter der Wüstenort Palm Springs in Kalifornien und Arizonas Hauptstadt Phoenix, ächzen US-Medien zufolge derzeit mit 38 bis 40 Grad Celsius unter den höchsten jemals im März gemessenen Temperaturen. Wärmster Ort des Landes war demnach am Donnerstag Martinez Lake nahe der Grenze zu Mexiko in Arizona - mit 110 Grad Fahrenheit, umgerechnet 43,3 Grad Celsius.

Im Südwesten der USA wurden damit bereits im März Temperaturen verzeichnet, die sonst meist erst im Mai erreicht werden und teilweise bis zu 4 Grad über dem Durchschnitt um diese Jahreszeit lägen, berichtete der Sender ABC News. Weitere Rekorde seien in den nächsten Tagen möglich. Wer sich zur heißesten Tageszeit im Freien aufhalte, solle viel trinken und nichts Anstrengendes unternehmen, riet der Sender Fox10 Phoenix. Demnach wurden einige Wanderwege in Arizona wegen der Hitze sicherheitshalber gesperrt.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer