Anzeige
+++35 Millionen C$ stehen zum Einsatz bereit: 13 Millionen C$ erwarteter Gewinn für 2027+++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige

Huthi-Miliz droht mit Angriffen auf saudische Ölanlagen 13.10.2026, 17:19 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die Huthi-Miliz im Jemen hat mit weiteren Angriffen auf den Flughafen der saudischen Hauptstadt Riad und auf Ölanlagen des Königreichs gedroht. Der Flughafen wie auch das Hauptquartier des staatlichen Ölkonzerns Aramco in Dammam im Osten und eine seiner Raffinerien würden angegriffen, wenn Saudi-Arabien Ziele in der jemenitischen Hauptstadt Sanaa angreifen sollte.

Sämtliche Arbeiter, Ingenieure und andere Angestellte wurden aufgefordert, die saudischen Anlagen zum eigenen Schutz zu meiden. Huthi-Militärsprecher Jahja Sari veröffentlichte die Koordinaten der genannten Ziele in Saudi-Arabien - offenbar als Warnung eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs.

Explosionen in Sanaa

Die Fernsehsender Al Jazeera und Al-Arabija berichteten heute von Explosionen in Sanaa. Der Huthi-Fernsehsender Al-Masirah berichtete, dass Saudi-Arabien Ölanlagen westlich von Sanaa angegriffen habe. Sari teilte mit, die Miliz reagiere auf Angriffe in Sanaa. Kurz zuvor forderte das von Riad angeführte Militärbündnis im Jemen Anwohner in Nähe der Ölanlage auf, sich in Sicherheit zu begeben. Grund der Warnung sei ein bevorstehender Einsatz, teilte das Bündnis ohne weitere Details mit.

Die Yemen Petroleum Company (YPC) wird von den Huthi kontrolliert, die auch die Einnahmen verwalten. Die schiitische Miliz finanziert ihren Kampf unter anderem durch den Verkauf von Öl und Erdölerzeugnissen auf dem Schwarzmarkt sowie durch Schmuggel von Waren über die von ihr kontrollierten Häfen am Roten Meer. Das Unternehmen teilte mit, es habe Vorsichtsmaßnahmen für Notfälle getroffen.

Auch in weiteren Landesteilen halten die Gefechte an. Die von den Huthi kontrollierte Nachrichtenagentur Saba berichtete, dass saudische Kampfjets unter anderem Ziele in der Provinz Tais angriffen. Das saudisch angeführte Militärbündnis, das im Jemen gegen die Huthi kämpft, fing in Riad erneut mehrere Drohnen ab.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer