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Immer mehr Syrer verlieren ihren Schutzstatus 16.08.2026, 07:51 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die Zahl der Syrerinnen und Syrer, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Status als Flüchtling aberkennt, nimmt zu. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, endeten im ersten Halbjahr 23,2 Prozent der insgesamt 8.320 Überprüfungen mit dem Widerruf oder der Rücknahme des Schutzstatus. In den meisten Fällen ging es um die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaften oder des sogenannten subsidiären Schutzes. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 hatten nach einer solchen Überprüfung lediglich 3,7 Prozent der Geflüchteten mit syrischer Staatsangehörigkeit ihren Schutzstatus verloren, 2024 waren es 3,1 Prozent.

Wenn sich die Lage im Herkunftsland ändert

Zu einem Widerruf kommt es, wenn die Voraussetzung für den Schutz nachträglich wegfallen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich die Lage im Herkunftsland grundsätzlich ändert. Seltener ist die Rücknahme. Sie greift, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass jemand im Asylverfahren falsche Angaben zu seiner Herkunft oder den Fluchtgründen gemacht hat.

Nachdem eine von Islamisten angeführte Rebellenallianz auf die Hauptstadt Damaskus vorgerückt war, hatte Präsident Baschar al-Assad im Dezember 2024 das Land verlassen. Nach dem Sturz des Langzeitmachthabers kehrten Hunderttausende syrische Flüchtlinge in ihre Heimat zurück - vor allem aus der Türkei, dem Libanon und aus Jordanien. Die Sicherheitslage in Syrien ist in einigen Gebieten noch angespannt, teils kam es zu Gewalt zwischen unterschiedlichen konfessionellen Gruppen.

Nur noch wenige Gruppen sind ausgenommen

Zunächst hatte das Bamf lediglich in Verfahren von Straftätern und sogenannten Gefährdern sowie in den Fällen, bei denen eine Heimreise nach Syrien den Behörden bekanntwurde, Widerrufsprüfungen eingeleitet. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort mitteilt, hat das Bundesamt Mitte Juni nun damit begonnen, "sukzessive die Aberkennungstätigkeit auf die Personengruppen auszuweiten, auf welche die Entscheidungstätigkeit im Asylverfahren aufgrund der Verbesserung der humanitären Lage in Syrien bereits ausgeweitet worden ist". Das sind den Angaben zufolge folgende Gruppen:

* Menschen, deren Asylverfahren schon länger als 21 Monate andauern beziehungsweise Verfahren, in denen das Bamf aufgrund des Erfolgs einer Untätigkeitsklage durch ein Verwaltungsgericht zur Entscheidung verpflichtet ist

* Menschen, die nicht besonders schutzbedürftig sind und bei denen davon ausgegangen wird, dass sie in Syrien ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern können oder bei denen ein familiäres Netzwerk beziehungsweise ein soziales Umfeld die Gewähr für eine ausreichende Versorgung bietet.

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