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IRW-News: Green Shift Commodities Ltd.: Green Shift unterzeichnet Absichtserklärung mit der Whitesand First Nation für das Lithiumprojekt Armstrong in Ontario 10.10.2023, 13:02 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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IRW-PRESS: Green Shift Commodities Ltd. : Green Shift unterzeichnet Absichtserklärung mit der Whitesand First Nation für das Lithiumprojekt Armstrong in Ontario

Toronto, Ontario - 10. Oktober 2023 / IRW-Press / - Green Shift Commodities Ltd. (TSXV: GCOM und OTCQB: GRCMF), (Green Shift, GCOM oder das Unternehmen - https://www.rohstoff-tv.com/mediathek/unternehmen/profile/green-shift-commodities-ltd/) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding/MOU) mit der Whitesand First Nation (WFN) unterzeichnet hat, die in Verbindung mit dem Lithiumprojekt Armstrong (das Projekt Armstrong) im Lithiumgürtel Seymour-Crescent-Falcon steht. Das Projektgelände liegt in der kanadischen Provinz Ontario, rund 55 km nordöstlich der Stadt Armstrong bzw. rund 245 km von der Stadt Thunder Bay entfernt. Wie bereits angekündigt, besteht für das Unternehmen die Option auf den Erwerb sämtlicher Konzessionsanteile (100 %) am Projekt Armstrong (Informationen zur Transaktion siehe Pressemeldung vom 15. September 2023, detaillierte Projektdaten siehe Pressemeldung vom 16. August 2023).

Die Absichtserklärung dient GCOM und WFN als Orientierung und als Kommunikationsprotokoll für die ersten Explorationsarbeiten. Die Themen Beschäftigung und Ausbildung sowie die Geschäftsmöglichkeiten zwischen GCOM and WFN werden darin vorrangig behandelt und sollen eine enge Zusammenarbeit im Projekt Armstrong im Rahmen der Vorbereitungen auf eine Explorationsgenehmigung ermöglichen. Die Absichtserklärung hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren.

Nachdem die Absichtserklärung 'grünes Licht' für den Betriebsstart auf dem Gelände des Projekts Armstrong gibt, hat GCOM mit den ersten Erdarbeiten samt Kartierungen und Probenahmen begonnen und bis dato 91 Proben entnommen.

Trumbull Fisher, seines Zeichens CEO und ein Direktor von GCOM, erklärt: Es ist für uns eine Ehre, gemeinsam mit der Whitesand First Nation den Ausbau des Projekts Armstrong voranzutreiben. Auch wenn sich unser Projekt erst im frühen Erschließungsstadium befindet, ist uns die Wichtigkeit der Einbindung der WFN in ihrem traditionellen Hoheitsgebiet durchaus bewusst. Diese Absichtserklärung unterstreicht unsere gemeinsamen Bemühungen, einen sinnvollen und offenen Dialog zu fördern und den Aufbau einer langfristigen und für beide Seiten vorteilhaften Beziehung sicherzustellen.

Über Green Shift Commodities Ltd.

Green Shift Commodities Ltd. konzentriert sich auf die Erkundung und Entwicklung von Rohstoffen, die für die Dekarbonisierung und die Erreichung der Netto-Null-Ziele benötigt werden. Das Unternehmen treibt ein Portfolio von Lithiumkonzessionen voran, einschließlich des kürzlich erworbenen Projekts Rio Negro in Argentinien, eines Projekts von Distriktgröße in einem Gebiet, das für seine Lithium-Pegmatit-Hartgesteinsvorkommen bekannt ist, die erstmals in den 1960er Jahren entdeckt und seither kaum exploriert wurden, sowie des Projekts Armstrong, das sich im Lithiumgürtel Seymour-Crescent-Falcon in Nord-Ontario befindet, der bekanntermaßen spodumenhaltige Lithiumpegmatite und bedeutende Entdeckungen beherbergt.

Das Unternehmen erschließt die Lagerstätte Berlin in Kolumbien. Neben Uran für saubere Kernenergie enthält die Lagerstätte Berlin auch Batterierohstoffe wie Nickel, Phosphat und Vanadium. Phosphat ist ein wichtiger Bestandteil von Lithium-Ionen-Ferro-Phosphat-Batterien (LFP"), die von einer wachsenden Zahl von Elektrofahrzeugherstellern verwendet werden. Nickel ist ein Bestandteil verschiedener Lithium-Ionen-Batterien, während Vanadium das Element ist, das in Vanadium-Redox-Flow-Batterien verwendet wird. Neodym, eines der in der Berliner Lagerstätte enthaltenen Seltenen Erden, ist ein wichtiger Bestandteil leistungsstarker Magnete, die zur Steigerung der Effizienz von Elektromotoren und in Generatoren von Windkraftanlagen eingesetzt werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Green Shift Commodities Ltd.

Trumbull Fisher

Direktor und CEO

Email: tfisher@greenshiftcommodities.com

Tel: (416) 917-5847

Webseite: www.greenshiftcommodities.com

Twitter: @greenshiftcom

LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/greenshiftcommodities/

In Europa:

Swiss Resource Capital AG

Jochen Staiger

info@resource-capital.ch

www.resource-capital.ch

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte "zukunftsgerichtete Aussagen". Zukunftsgerichtete Aussagen bestehen aus Aussagen, die nicht ausschließlich historischer Natur sind, einschließlich Aussagen über Überzeugungen, Pläne, Erwartungen oder Absichten für die Zukunft, und beinhalten, jedoch nicht darauf beschränkt, Aussagen in Bezug auf: die erwartete Zusammenarbeit mit dem WFN; die geplanten Explorationsarbeiten auf dem Armstrong-Projekt des Unternehmens; die zukünftige Ausrichtung der Strategie des Unternehmens; und andere Aktivitäten, Ereignisse oder Entwicklungen, die in der Zukunft erwartet werden, vorausgesehen werden oder eintreten können. Diese Aussagen beruhen auf Annahmen, einschließlich jener, dass: (i) die Fähigkeit, positive Ergebnisse aus den Testarbeiten zu erzielen; (ii) dass die tatsächlichen Ergebnisse der Exploration, der Ressourcenziele, der metallurgischen Tests, der wirtschaftlichen Studien und der Erschließungsaktivitäten weiterhin positiv sein und wie geplant verlaufen werden; (iii) dass die erforderlichen behördlichen und staatlichen Genehmigungen rechtzeitig und zu für Green Shift akzeptablen Bedingungen erteilt werden; (iv) dass die wirtschaftlichen, politischen und branchenbezogenen Marktbedingungen günstig sein werden; und (v) dass die Finanzmärkte und der Markt für Uran, Batterierohstoffe und Seltene Erden weiterhin anziehen werden. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Entwicklungen wesentlich von den in solchen Aussagen enthaltenen abweichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (1) Änderungen der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Marktbedingungen, (2) Änderungen der Nachfrage und der Preise für Mineralien, (3) die Fähigkeit des Unternehmens, wirtschaftlich tragfähige Reaktivierungstransaktionen zu finden und/oder geeignete Joint-Venture-Partnerschaften zu gründen, (4) Rechtsstreitigkeiten, behördliche und gesetzliche Entwicklungen, die Abhängigkeit von behördlichen Genehmigungen sowie Änderungen der Umweltauflagen, der Unterstützung durch die Gesellschaft und des politischen und wirtschaftlichen Klimas, (5) die inhärenten Ungewissheiten und der spekulative Charakter in Verbindung mit Explorationsergebnissen, Ressourcenschätzungen, potenziellem Ressourcenwachstum, zukünftigen metallurgischen Testergebnissen, Änderungen der Projektparameter im Zuge der Weiterentwicklung der Pläne, (6) Wettbewerbsentwicklungen, (7) die Verfügbarkeit zukünftiger Finanzierungen, (8) die Auswirkungen von COVID-19 auf das Geschäft des Unternehmens, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Auswirkungen von COVID-19 auf die Kapitalmärkte, die Rohstoffpreise, arbeitsrechtliche Bestimmungen, Unterbrechungen der Versorgungskette sowie nationale und internationale Reisebeschränkungen, (9) Explorationsrisiken und andere Faktoren, die außerhalb der Kontrolle von Green Shift liegen, einschließlich jener Faktoren, die im Abschnitt Risk Factors in unserem Lagebericht (Management Discussion and Analysis) vom 23. August 2023 für die am 30. Juni 2023 zu Ende gegangene drei und sechsmonatige Geschäftsperiode und andere öffentliche Dokumente, die auf SEDAR unter www.sedar.com verfügbar sind. Die Leser werden darauf hingewiesen, dass sich die bei der Erstellung dieser Informationen verwendeten Annahmen, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Erstellung als vernünftig angesehen wurden, als ungenau erweisen können und dass man sich daher nicht auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen sollte. Green Shift übernimmt keine Verpflichtung, diese Informationen zu aktualisieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

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