Japans Regierungschefin löst Parlament für Neuwahlen auf 23.01.2026, 06:32 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

TOKIO (dpa-AFX) - Japans neue Regierungschefin Sanae Takaichi hat das Unterhaus des Parlaments aufgelöst und damit den Weg für Neuwahlen freigemacht. Die Wählerinnen und Wähler sind nun aufgerufen, am 8. Februar über die Besetzung der mächtigen Parlamentskammer abzustimmen. Damit wählen sie indirekt auch die nächste Regierung des Landes.

Die nationalkonservative Politikerin Takaichi war erst Ende Oktober als erste Frau an die Spitze der Regierung gewählt worden. Nun will die 64-Jährige ihre ungewöhnlich hohen Zustimmungswerte nutzen, um die hauchdünne Parlamentsmehrheit der Koalition aus ihrer Liberaldemokratischen Partei (LDP) und der konservativ-neoliberalen Partei Ishin auszubauen.

Die Neuwahl ist für Takaichi jedoch nicht ohne Risiko. So bleibt abzuwarten, ob ihre große Beliebtheit im Wahlkampf auf die LDP abfärben wird. Die seit 1955 fast ununterbrochen regierende Partei hatte wegen Skandalen ihre Mehrheiten in beiden Kammern des Parlaments verloren. Sie hofft, konservative Wähler zurückzugewinnen, die sich der rechtsextremen Kleinpartei Sanseito zugewandt haben. Dass dies gelingt, ist keineswegs sicher.

Zudem kündigten die größte Oppositionspartei, die Konstitutionelle Demokratische Partei Japans des früheren Ministerpräsidenten Yoshihiko Noda, und die Partei Komeito ihren Zusammenschluss an. Die neue Zentristische Reformpartei versteht sich als liberale Alternative zu Takaichis konservativer Koalition.

Die Komeito war 26 Jahre lang Koalitionspartner der LDP, kündigte die Koalition mit der LDP aber im Oktober wegen Takaichis harter Haltung in Fragen der Parteienfinanzierung und der Sicherheitspolitik auf. Die LDP hatte bis dahin von der Koalition mit der Komeito durch Wahlabsprachen profitiert./ln/DP/zb

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer