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Juristen

Umgehung Sachsen-Anhalts beim MPK-Vorsitz möglich 10.09.2026, 07:20 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Der turnusgemäße Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) kann nach Einschätzung von Juristen durchaus verändert werden. Der Vorschlag von Sachsen-Anhalts Noch-Ministerpräsidenten Sven Schulze (CDU) nach der Landtagswahl, auf den Vorsitz des Bundeslandes ab 1. Oktober zu verzichten, "ist rechtlich kein Problem", sagte der Jura-Professor und ehemalige Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.

Der Fachmann für öffentliches Recht und Staatsphilosophie lehrte an mehreren Universitäten, zuletzt an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Von 2010 bis 2023 war er Verfassungsrichter in Karlsruhe. In Thüringen war er als CDU-Politiker Innenminister im Kabinett von Christine Lieberknecht.

Ministerpräsidentenkonferenz nicht im Grundgesetz

Die MPK ist "kein formelles Verfassungsorgan, sie ist im Grundgesetz nicht vorgesehen", erklärte Huber. Es gehe in dem Gremium vielmehr "um die praktische Koordination der Länder in den Bereichen, in denen sie zuständig sind und wo sie gemeinsame Interessen gegenüber dem Bund haben".

Solange die Konferenz keine rechtlich relevanten Entscheidungen treffe, seien viele Gestaltungen vorstellbar. Selbst bei den Runden der MPK mit Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu den Corona-Beschränkungen seien die eigentlichen Entscheidungen ja letztlich von der Regierung oder dem Parlament getroffen worden, sagte Huber.

Lars Brocker sieht ein rein informelles Gremium

Der höchste rheinland-pfälzische Richter, Professor Lars Brocker, formuliert es so: "Die Arbeit der MPK ist nicht verfassungsrechtlich vorgeformt." Es handle sich um ein rein informelles Gremium. "Die Festlegung des Vorsitzes ist eine ungebundene, rein politische Entscheidung", erläuterte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs und Oberverwaltungsgerichts in Koblenz.

"Konkret: Ein MP (Ministerpräsident) kann selbstverständlich auf die Übernahme des ihm turnusgemäß zufallenden Vorsitzes verzichten", sagte Brocker über Schulzes Initiative. "Ein (potenzieller) MP hat selbstverständlich auch keinen Anspruch darauf, bei der Festlegung des Vorsitzes nicht übergangen zu werden."

Huber: Föderales Gleichbehandlungsgebot gilt hier nicht

Huber sagte: "Es gibt natürlich ein föderales Gleichbehandlungsgebot, das das Bundesverfassungsgericht aus dem Bundesstaatsprinzip abgeleitet hat. Das gilt aber nur dort, wo es um Entscheidungen, Vorteile und Ähnliches geht." Aber: "Das betrifft nicht die Frage, wer in welcher Konferenz den Vorsitz hat."

Er führte weiter aus: "Selbst wenn man, wie bei der Rundfunkkommission, sagen würde, Rheinland-Pfalz macht das so gut, die sollen das weiter machen, wäre das vielleicht politisch erklärungsbedürftig, aber rechtlich kein Problem."

Huber hat politische Bedenken

"Ob das klug wäre, ist eine andere Frage", betonte der Jurist. "Weil es den Opfermythos und die Verschwörungstheorien befeuert, letztlich aber wenig bringt", gab er zu bedenken.

Wenn der Wahlsieger, AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund, tatsächlich zum Ministerpräsidenten gewählt werde "und Mist baut", sei das eine klare Rechtfertigung für einen anderen Vorsitz, der dann auch jedem einleuchte. Ihn prophylaktisch "zu diskriminieren", sei schwieriger, sagte Huber. "Die Ministerpräsidenten müssen sich überlegen, ob sie damit nicht noch weiter auf dem abschüssigen Pfad voranschreiten, der das Vertrauen vieler in die Politik schwinden lässt."

Schulze nennt die AfD nicht

Schulze begründet seinen Vorstoß in einem Brief an den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Gordon Schnieder (CDU) damit, dass nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt eine einwandfrei technische und inhaltliche Vorbereitung und Durchführung der Jahres-MPK nicht gewährleistet sei.

Der neue Landtag konstituiert sich erst am 6. Oktober - also fünf Tage nach der formellen Übernahme des MPK-Vorsitzes -, und die Regierungsbildung ist noch offen. Die AfD erwähnt Schulze in seinem Schreiben nicht.

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