Startschuss ist JETZT:
Die vielleicht JETZT spannendste Warren Buffett-Chance im Uran-Sektor!
Anzeige

Kabinett gibt BSI und Polizei Befugnisse zur Cyberabwehr 27.05.2026, 14:58 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die Bundesregierung will jenseits von präventiven Maßnahmen künftig auch eine "aktive Cyberabwehr" erlauben. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) sollen zusätzliche Werkzeuge in die Hand bekommen, um Cyberangriffe abzuwehren. Dabei geht es unter anderem um die Untersagung des Betriebs informationstechnischer Systeme, von denen eine Gefahr ausgeht, sowie um das Umleiten von Datenverkehr und das Auslesen, Löschen oder Verändern von Daten.

Der Gesetzentwurf, den das Kabinett dazu jetzt beschlossen hat, soll dem BSI ermöglichen, die Widerstandsfähigkeit der Informationstechnik der Bundesverwaltung zu erhöhen und die Erkenntnislage zu drohenden Angriffen zu verbessern. Zur Begründung heißt es, Deutschland stehe als führende Wirtschaftsnation in Europa verstärkt im Fokus von Cyberangriffen, die teils große Wirkung entfalten könnten. Auch hybride Bedrohungen gewännen an Bedeutung. In dieser Situation müsse die Erkennung und Abwehr solcher Angriffe zwingend ausgebaut werden.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) spricht von einer aktiven Cyberabwehr. Er sagt: "Wir werden proaktiv dagegen vorgehen, was bedeutet, wir schlagen zurück, wir schalten die Bedrohung aus, wenn wir angegriffen werden, wir werden Angreifer stören und deren Infrastruktur zerstören können." Fremde Mächte, staatliche Akteure oder damit verbundene Akteure seien zunehmend auch Urheber von Cyberangriffen gegen Deutschland. Im Fokus stünden dabei Wirtschaft, Industrie, staatliche Stellen und auch die Politik. Es gehe um Spionage, Sabotage, Erpressung und um "Machtdemonstration im digitalen Raum".

Großes Schadenspotenzial

Die Bundesregierung führt in ihrem Entwurf weiter aus: "Insbesondere gegen groß angelegte Cyberangriffe mit großem Schadenspotential bieten präventive Maßnahmen in den eigenen IT-Systemen alleine allerdings keinen hinreichenden Schutz." Die Polizeibehörden des Bundes und das BSI müssten daher ergänzend Möglichkeiten zur Unterbindung solcher Angriffe erhalten. Ziel sei es dabei, gravierende Folgeschäden abzuwenden oder zu minieren. Um die Aufgaben zu erfüllen, die sich durch die geplanten Änderungen ergeben, werden laut Entwurf insgesamt 37 zusätzliche Beschäftigte benötigt.

Bedrohungen aufspüren und eindämmen

Durch die Gesetzesänderung soll das BSI das Recht erhalten, auf Ersuchen einer Institution in deren informationstechnischen Systemen nach vorbereitenden Maßnahmen von Angreifern zu suchen und diese zu identifizieren. Da wechselnde maliziöse Internet-Domänen bei der Verbreitung von Schadsoftware eine tragende Rolle einnehmen, soll dem BSI ermöglicht werden, gegen solche Domänen vorzugehen.

Aufgabe Gefahrenabwehr

Die zusätzlichen Befugnisse für die Bundespolizei dienten alleine der Gefahrenabwehr, nicht der Strafverfolgung, heißt es. Besondere Abwehrmaßnahmen durch die Bundespolizei sollen nur in bestimmten Fällen erlaubt sein, etwa wenn sich die Gefahr gegen "Behörden oder Einrichtungen, deren Funktionieren für das Gemeinwesen oder die Verteidigung von wesentlicher Bedeutung sind", richtet.

Kritik von Bitkom und BDI

Der Verband der Internetwirtschaft, Bitkom, begrüßt zwar, dass sich die Bundesregierung jetzt stärker um Cyberabwehr kümmern will und sieht in dem Entwurf auch einige gute Ansätze. An entscheidenden Stellen schieße der Entwurf jedoch über das Ziel hinaus, heißt es in einer Mitteilung. Besonders kritisch seien die neuen Eingriffsbefugnisse für Bundespolizei und BKA, die Maßnahmen ermöglichten, bei denen eine Cyberbedrohung mit einem Gegenangriff auf das System des Angreifers beantwortet wird. "Weil sich Cyberangriffe technisch häufig nicht zweifelsfrei zuordnen lassen und Täter falsche Spuren legen, drohen unbeteiligte Dritte getroffen zu werden."

Nachbesserungsbedarf sieht auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Er kritisiert: "Der Entwurf setzt bislang zu stark auf staatliche Durchgriffe und zu wenig auf die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft." Die Mitwirkungspflichten für Unternehmen müssten präziser und verhältnismäßiger gefasst werden.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer