Karlsruhe entscheidet zu Arbeiterrechten in Fleischbetrieben 15.04.2026, 05:50 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Das Bundesverfassungsgericht will am Mittwoch (9.30 Uhr) seine Entscheidung zu einer Klage gegen Regelungen im Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft bekanntgeben. Im Fokus der Verfassungsbeschwerde steht das in der Corona-Pandemie eingeführte Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit und inwieweit das womöglich gegen die im Grundgesetz verankerte Berufsfreiheit verstößt.

Im ersten Jahr der Pandemie hatten Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen die schlechten Arbeitsbedingungen von ausländischen Beschäftigten in der Fleischindustrie ins Schlaglicht gerückt. Die Regierung aus CDU/CSU und SPD reagierte mit einer Gesetzesreform. Unter anderem wurde Leiharbeit im Kerngeschäft beim Schlachten, Zerlegen und der Fleischverarbeitung verboten.

Die Klägerseite habe sich darauf gestützt, "dass die Tatsachenbasis des Gesetzes für ein Komplettverbot nicht ausreichend ist", sagte Rechtsanwalt Christian Andorfer, dessen Kanzlei die Verfassungsbeschwerde eingereicht hat. Er verweist darauf, dass ein Evaluationsbericht der Bundesregierung drei Jahre nach Inkrafttreten der Reform zu dem Ergebnis kam, eine bis Ende März 2024 zugelassene Ausnahme zum Einsatz von Zeitarbeit zu entfristen.

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