Anzeige
+++Analysten prognostizierten 13,5 Millionen C$ Umsatz.: Das Unternehmen meldete 20,5 Millionen C$.+++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige
Kartellamt

Können Weitergabe des Tankrabatts noch nicht bewerten 05.05.2026, 10:50 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Ob die Mineralölkonzerne den Tankrabatt an die Verbraucher weitergeben, lässt sich nach Einschätzung des Bundeskartellamts nicht schnell beurteilen. Man werde "irgendwann wissen", ob die Steuersenkung an Verbraucher weitergegeben worden sei, sagte der Präsident des Amts, Andreas Mundt, im Deutschlandfunk. "Aber das ad hoc jetzt schnell zu bewerten, ist aufgrund der vielen Faktoren, die in die Preise einfließen, aus meiner Sicht eigentlich nicht möglich."

"Es ist kaum etwas so kompliziert zu bestimmen wie ein Preis", sagte Mundt. Neben den Rohölpreisen gebe es eine Vielzahl von Faktoren, aus denen sich ein Preis zusammensetze. Ob die aktuellen Kraftstoffpreise fair zustande kommen, müsse tiefergehend untersucht werden, was Zeit brauche.

Der ADAC war zu dem Schluss gekommen, dass der Tankrabatt nicht vollständig bei Autofahrern ankomme. Dazu sagte Mundt: "Es gibt viele in diesem Land, die sich immer eine sehr schnelle Bewertung zutrauen. Bei uns ist das natürlich ein bisschen anders, weil wir vertreten den Staat. Bei uns muss es am Ende stimmen."

Das Kartellamt habe jetzt neue Werkzeuge, um die Preissetzung der Konzerne zu überprüfen: "Die Unternehmen sind gehalten, uns ihre Kostenrechnung zu geben. Wir müssen also nicht mehr umständlich fragen, sondern es sind letzten Endes die Unternehmen, die uns nachweisen müssen, dass ihre Preissetzung im Einklang steht mit der Kostenentwicklung." Allerdings gebe es keine rechtliche Verpflichtung der Mineralölkonzerne, die Steuersenkung weiterzugeben.

Zu Verstößen gegen die Regel, dass Tankstellen den Spritpreis nur mittags um 12.00 Uhr anheben dürfen, sagte Mundt: "Wir sehen eigentlich relativ wenig strukturelle Verstöße." Den Eindruck, dass die 12-Uhr-Regelung im großen Stil umgangen werde, habe er nicht. "Da kann ich ein bisschen Entwarnung geben." Zuständig für Sanktionen seien die Bundesländer. Bußgelder könnten bis zu 100.000 Euro betragen. Allerdings hätten bislang nicht alle Länder die zuständigen Behörden benannt.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer