Anzeige
+++China kartiert den Meeresboden. Das Pentagon fordert Nickel. Ein Unternehmen mit 27 Millionen CAD Bewertung hat soeben reagiert.+++

Kartellamtschef erwartet zügige Preissenkungen bei Sprit 09.04.2026, 11:21 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Deutschlands oberster Wettbewerbshüter hat die Tankstellenbranche aufgefordert, die Preise für Benzin und Diesel rasch zu senken. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, sagte dem "Handelsblatt" mit Blick auf die Waffenruhe im Iran-Krieg und die damit gesunkenen Ölpreise: "Sinkende Rohölpreise sind ein klares Signal - und sie sollten sich auch zeitnah an der Zapfsäule widerspiegeln."

In der Vergangenheit seien Preise als Folge höherer Kosten sehr schnell gestiegen und langsamer gesunken, wenn die Kosten wieder gesunken seien. Mundt machte deutlich, dass er das kritisch sieht und nun "eine zügige Weitergabe der Entlastung" erwarte.

Teures Tanken

Als Folge des Iran-Krieges sind die Preise für Benzin und Diesel in den vergangenen Wochen deutlich gestiegen, da der Iran eine für den Öltransport wichtige Meerenge zum Oman blockiert. Das bekommen auch Deutschlands Autofahrer zu spüren, die fürs Tanken viel mehr Geld zahlen müssen.

Diesel kostete im bundesweiten Tagesdurchschnitt zwischenzeitlich 2,447 Euro pro Liter - 70 Cent mehr als vor Kriegsausbruch und so viel wie nie zuvor. Superbenzin der Sorte E10 verfehlte sein Allzeithoch aus dem Jahr 2022 mit bis zu 2,192 Euro nur knapp. Zwischenzeitlich war der Kraftstoff um gut 41 Cent teurer als vor Kriegsbeginn. Beide Kraftstoffe haben sich am Mittwoch um rund 3 Cent verbilligt.

Die Preiserhöhungen seien sehr schnell weitergegeben worden, sagt Mundt im "Handelsblatt"-Interview. "Es wäre nur folgerichtig, wenn das in die andere Richtung genauso gilt."

Kartellamt mit mehr Befugnissen

Deutschlands Wettbewerbshüter beäugen die Ölbranche seit langem kritisch. In der Branche sind einige wenige große Konzerne in mehreren Teilen der Wertschöpfungskette stark präsent, etwa bei Raffinerien.

Kürzlich bekam das Bundeskartellamt mehr Befugnisse: Unternehmen sollen künftig darlegen müssen, dass Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind. Dadurch soll es für das Kartellamt leichter werden, gegen überhöhte Spritpreise vorzugehen. Außerdem dürfen Tankstellenbetreiber den Preis nur noch einmal am Tag anheben.

Seine Behörde könne die Preise nicht "auf Knopfdruck senken", sagt Mundt: "Unsere Aufgabe ist es, zu prüfen, ob Regeln verletzt werden, und dann konsequent einzugreifen." Das gehe nicht in wenigen Tagen, weil man belastbare Belege brauche. "Ein möglicher Missbrauch von Marktmacht muss gerichtsfest nachgewiesen werden - daran führt in einem Rechtsstaat kein Weg vorbei." Hohe Preise allein seien noch kein Verstoß gegen das Kartellrecht. Vielmehr gehe es um die Frage, ob solche hohen Preise durch Wettbewerb zustande kamen oder durch missbräuchliches Verhalten.

Zum Benzinpreis-Streit mit Unternehmen sagte Mundt der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (FAS), dass Gerichtsverfahren lange dauerten. Kürzlich hatte die Bundesregierung solche Verfahren zwar beschleunigt. "Jetzt können betroffene Unternehmen nicht mehr zweimal im Verfahren vor Gericht ziehen, sondern nur noch einmal", so Mundt. "Das spart uns im Ernstfall einige Jahre, aber es bleibt dabei, dass diese Verfahren leider dauern."

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer