Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige

KI soll Behörden deutlich schneller machen 16.06.2026, 11:44 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Das Bundesdigitalministerium stellt eine KI-Software zur Verfügung, die Verwaltungsverfahren in Ländern und Kommunen deutlich beschleunigen soll. Die Lösung stehe ab sofort bereit, teilte das Ministerium in Berlin mit. Umfangreiche Anträge, Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen damit schneller bearbeitet werden können.

Genehmigungszeiten bei großen Infrastrukturprojekten würden durch die Software halbiert, hieß es in der Ministeriumsmitteilung. Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) sprach von einem bedeutenden Fortschritt und wichtigen Beitrag zur Staatsmodernisierung.

Entscheidungen treffen weiter die Mitarbeiter

Die KI-Software mit dem Namen "Spark Workflow" enthält verschiedene Module und soll den Angaben zufolge unter anderem wichtige Informationen aus Antragsunterlagen herausfiltern, Unterlagen rechtlich und auf Vollständigkeit prüfen und Behörden beim Erstellen von Beschlüssen unterstützen können. Alle fachlichen Entscheidungen würden weiter von den Behördenmitarbeitern getroffen, hieß es.

Die Software ist Teil des sogenannten Deutschland-Stacks: Dabei handelt es sich um eine Art digitalen Baukasten. Die Technologie-Plattform soll Lösungen zur Verwaltungsdigitalisierung bereitstellen, auf denen Kommunen, Länder und Bund aufbauen können, statt jeweils eigene Lösungen zu entwickeln.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

Gestern 21:44 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:31 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:24 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:04 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 20:41 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 20:17 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer