221 % Kursgewinn:
Und jetzt kommt der größte Trigger: FDA-Entscheidung steht bevor
Anzeige
Klage gegen Rundfunkbeitrag

Bundesgericht nimmt sich Zeit 01.10.2025, 14:26 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

LEIPZIG (dpa-AFX) - Mit dem Programmauftrag sowie der Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt. Eine Klägerin aus Bayern wehrt sich in dem Revisionsverfahren gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags, weil das Programm aus ihrer Sicht weder vielfältig noch ausgewogen sei (Az.: BVerwG 6 C 5.24). Nach gut zweistündiger Verhandlung vertagte sich der 6. Senat. Er will am 15. Oktober (14.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden.

Großes Interesse an Verhandlung

Die Klägerin wirft dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zudem "strukturelles Versagen" sowie mangelnde Staatsferne vor. In den beiden Vorinstanzen hatten die Gerichte die Klage jeweils zurückgewiesen. Die Verhandlung war in Leipzig auf großes Interesse gestoßen: Der große Sitzungssaal war mit rund 250 Zuschauern restlos gefüllt, viele Interessierte mussten draußen bleiben. Vor der Verhandlung hatte es am Rande des Bundesverwaltungsgerichts eine Kundgebung gegen den Rundfunkbeitrag gegeben.

Senat: Maßstab für Verletzung des Auftrags sehr hoch

Inhaltlich ging es vor den höchsten deutschen Verwaltungsrichtern aber in erster Linie um eine mögliche Verletzung des Funktionsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und um dessen Kontrolle. Die Maßstäbe für eine mögliche Verletzung müssten sehr hoch sein und die Beweislast liege bei der Klägerin, betonte der Vorsitzende des 6. Senats, Ingo Kraft. Es reiche nicht, einzelne Beiträge oder Sendungen zu benennen, sondern die Verletzungen müssten auf das Gesamtprogramm abzielen.

Streitpunkt Programmbeschwerden

Die Klägerin kritisierte zudem den Umgang mit Programmbeschwerden, ihrer Ansicht nach die einzige Möglichkeit zur Kritik der Nutzer. Diese seien nicht das richtige Instrument und würden in der überwiegenden Mehrheit ohnehin von den Kontrollgremien zurückgewiesen, behauptete der Prozessbevollmächtigte der Klägerin.

Dem widersprach die Seite des beklagten Bayerischen Rundfunks (BR) vehement: Diese Beschwerden würden sehr ernst genommen, als Kritik wahrgenommen und aufgearbeitet, hieß es. Niemand wolle jemanden indoktrinieren, betonte die Prozessbevollmächtigte. Es finde ein regelmäßiger Kritikprozess statt, um sicherzustellen, dass die Rundfunkanstalten ihren Auftrag erfüllten./jan/DP/jha

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer