Klingbeil rechnet noch nicht mit Einigung mit Ländern 16.06.2025, 21:44 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) rechnet bei den Bund-Länder-Gesprächen am Mittwoch noch nicht mit einer abschließenden Einigung über das geplante milliardenschwere Steuerentlastungspaket. Der "Wachstumsbooster" sei eines der größten Investitionsprogramme auch für die private Wirtschaft, sagte der Vizekanzler am Abend beim "Ständehaus-Treff" der "Rheinischen Post" in Düsseldorf. Er werde am Dienstag den ganzen Tag mit Ländern und den Kommunen über die Frage der Steuerausfälle reden.

Klingbeil hofft auf Lösung

"Wir werden das auf der Ministerpräsidentenkonferenz wahrscheinlich noch nicht abschließen, weil das muss sehr genau diskutiert werden", sagte Klingbeil. Aber klar sei, dass es eine Lösung geben müsse. "Das ist schon ein milliardenschweres Programm, was wir da auflegen und was die Unternehmen stärken soll." Er verstehe aber die Skepsis der Länder, sagte der SPD-Vorsitzende.

Die Bundesländer unterstützen zwar die geplanten Steuerentlastungen für die schwache Wirtschaft, verlangen aber eine Kompensation für ihre Einnahmeausfälle. Insgesamt nehmen Bund, Länder und Kommunen durch das geplante Gesetz nach Berechnungen aus dem Länderkreis fast 50 Milliarden Euro weniger Steuern ein.

Mittwoch Gespräche mit Kanzler

Am Mittwoch wollen sich die Ministerpräsidenten mit Kanzler Friedrich Merz (CDU) treffen, um eine Lösung zu finden. Klingbeils Gesetzespaket soll Firmen Anreize für Investitionen geben - unter anderem durch erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für Maschinen und Elektrofahrzeuge. Nach dem Kabinettsbeschluss müssen noch Bundestag und Bundesrat beraten und entscheiden. Ziel ist laut SPD ein Beschluss noch vor der Sommerpause Mitte Juli./dot/DP/he

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Registrieren
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer