Anzeige
+++Breaking News: Copper One entdeckt neue Zone auf Redonda!+++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige
Klingbeil

Spitzenverdiener müssen ihren Beitrag leisten 02.05.2026, 08:21 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) drückt bei der geplanten Einkommensteuerreform aufs Tempo. "Ich werde mein Reformkonzept in den kommenden Wochen vorlegen, wir arbeiten mit Hochdruck daran", sagte der Vizekanzler und SPD-Vorsitzende der "Süddeutschen Zeitung".

Klingbeil bekräftigte, geplant sei eine deutliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. "Diejenigen, die jeden Tag den Laden am Laufen halten, müssen am Ende mehr in der Tasche haben." Diese Entlastung müsse aber realistisch finanziert werden. "Spitzenverdiener mit sechsstelligen Gehältern müssen hierzu ihren Beitrag leisten."

Die schwarz-rote Koalition hat angekündigt, zum 1. Januar 2027 eine große Steuerreform umzusetzen. Ende März hatte Kingbeil gesagt, Ziel sei es, 95 Prozent der Beschäftigten zu entlasten, "und zwar merklich, mit einigen hundert Euro im Jahr". Das kostet jedoch viele Milliarden. Umstritten ist die Gegenfinanzierung. Die SPD will hohe Einkommen und Erbschaften stärker belasten, das aber sieht die Union skeptisch.

Klingbeil verteidigte die schwarz-rote Koalition gegen Kritik. "Wir arbeiten hart daran, dass wir den Reformstau der letzten 20 Jahre überwinden. Deutschland war viel zu lang ein blockiertes Land", sagte er. Die Regierung schiebe riesige Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung an, modernisiere die Sozialsysteme und reformiere das Steuersystem. "Natürlich geht das nicht ohne Debatten. Aber diese Woche hat gezeigt, dass wir vorankommen", so Klingbeil.

Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) kündigte an, Ziel der Steuerreform sei eine "echte Entlastung möglichst vieler Steuerzahler". Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte er: "Ich halte es nicht für zielführend, die Reform vollkommen aufkommensneutral und als reine Umverteilung zu gestalten. Vielmehr sollte eine echte Entlastung möglichst vieler Steuerzahler gelingen, was insbesondere der Binnenkonjunktur nutzt."

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer