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Koalition einig bei Tariftreuegesetz 24.02.2026, 16:07 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BERLIN (dpa-AFX) - Öffentliche Aufträge nur bei guten Bedingungen für Beschäftigte: Nach monatelangem Vorlauf sind sich Union und SPD einig beim geplanten Tariftreuegesetz. Einen entsprechenden Bericht des Portals "Politico" bestätigten die Fraktionen von Union und SPD der Deutschen Presse-Agentur. Demnach soll das Gesetz für die Vergabe öffentlicher Aufträgen für Bau und Dienstleistungen gelten.

Doch heißt es im Entwurf, das Gesetz gelte nicht für die Vergabe und Ausführung "verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentlicher Aufträge" im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, für öffentliche Aufträge in Auftragsverwaltung für den Bund und für Vergabeverfahren der Bundeswehr bis Ende 2032.

Erste Lesung schon im Oktober

Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag ein Bundestariftreuegesetz für öffentliche Aufträge ab 50.000 Euro vereinbart - in bestimmten Fällen ab 100.000 Euro. "Unser Ziel ist eine höhere Tarifbindung", heißt es im Koalitionsvertrag. Ein Gesetzentwurf wurde schon im Oktober eingebracht. Doch die Details waren sehr lange umstritten. Nach der Einigung soll nun am Donnerstag die zweite und dritte Lesung folgen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hatte die Verzögerungen der Union und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) angelastet. Die CDU hintertreibe das Ziel der Tarifbindung, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell zuletzt.

Kritik der Arbeitgeber

Auf den jetzt gefundenen Kompromiss reagierte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände mit scharfer Kritik. BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter sagte "Politico", die Bundesregierung habe sich zum Bürokratierückbau verpflichtet, doch nun würden neue Hürden aufgebaut.

"Auch mit den vorgesehenen Änderungen bedeutet dieser Tarifzwang nur Bürokratie für die Unternehmen und einen gefährlichen Eingriff in die Tarifautonomie", meinte Kampeter. Das Gesetz sei nach Einschätzung der BDA nicht mit dem Grundgesetz und dem Europarecht vereinbar.

DGB-Vorstand Körzell wies die Kritik zurück. "Das Gesetz schützt Beschäftigte vor Lohndumping und verhindert, dass Steuergeld an Billiganbieter geht, die auf Kosten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kalkulieren", sagte er der dpa. Wenn Arbeitgeber gute Arbeitsbedingungen "diffamieren, zeigt dies nur, dass sie an Tarifbindung und sozialpartnerschaftlich ausgehandelten guten Löhnen kein Interesse mehr haben".

"Regeln mit Augenmaß"

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marc Biadacz, verteidigte die Einigung mit der SPD. Dies sei ein tragfähiger Kompromiss. Mit Vergabeschwellen von 50.000 und 100.000 Euro werde die bürokratische Belastung reduziert. Auch Kritikpunkte wie zusätzliche Dokumentations- und Nachweispflichten seien entschärft worden.

"Durch die gezielte Begrenzung des Anwendungsbereichs, unter anderem durch die Herausnahme des Lieferbereichs, die Einbindung des Bundesministeriums für Wirtschaft bei der Rechtsverordnung sowie durch reduzierte Kontroll- und Nachweispflichten schaffen wir klare, praxistaugliche Regeln mit Augenmaß und sorgen zugleich für eine merkliche Entlastung unserer Unternehmen", meinte Biadacz./vsr/DP/jha

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